25-jähriger eBay-Betrüger zu 3 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Vor der Amtsgericht Pfaffenhofen musste sich jetzt ein 25-jähriger Arbeiter verantworten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vorgeworfen, als Betrüger auf dem Online-Marktplatz eBay unterwegs gewesen zu sein.

Der Angeklagte hatte ein ferngelenktes Modellauto bei eBay erworben und dieses dann seinerseits als Verkäufer ins Netz gestellt. Der Verkauf kam am 10. Februar 2013 zustande. 120,00 Euro inklusive Porto waren zu zahlen.

Der Käufer zahlte sofort nachdem er die Kontodaten erhalten hatte. Das Modellauto kam jedoch nie bei ihm an. Nach einer Wartezeit reklamierte er beim Verkäufer: „Haben Sie mein Geld bekommen? Wann kann ich mit der Lieferung rechnen?“

Als Antwort gab es nur Ausreden vom 25-jährigen Verkäufer. Er käme derzeit nicht dazu das Auto zu verschicken. Dann schrieb er, er habe demnächst einen freien Tag, an dem er das Paket auf den Weg bringe. Über Wochen hinweg vertröstete er den Käufer mit solchen Ausflüchten, nichts geschah.

Nach einer Zeit meldete der verärgerte Käufer den Fall offiziell bei eBay. eBay sperrte daraufhin den Account des Betrügers. Allerdings nun auch mit der Folge, dass der Käufer über eBay keinen Kontakt mehr zum Verkäufer herstellen konnte. Das Opfer erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.
Bei der Verhandlung am Amtsgericht hielt die Richterin dem Angeklagten vor, dass er selbst ein halbes Jahr später, weder die Ware geliefert noch den Geldbetrag zurück überwiesen habe.

Anzeige, Anklageschrift und der Ladungstermin hätten ihn ebenfalls kalt gelassen. Sie machte allerdings auch deutlich, dass eine Rücküberweisung nur eine Schadenswiedergutmachung gewesen wäre: „Betrug bleibt Betrug.“

Der Angeklagte versicherte zwar, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, jemanden zu hintergehen. Er begründete alles mit Zeitnot. Doch mit dieser Beteuerung machte er bei der Richterin keinen Eindruck. Und schon gar nicht mehr, nachdem sein Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen wurde: 3 Vorstrafen sind dort verzeichnet, davon 2 wegen Betruges.

Die letzte Verurteilung war ein ähnlich gelagerter eBay-Fall, bei dem er mit einer Geldstrafe bestraft worden war. Staatsanwalt und Richterin waren sich darüber einig, dass eine weitere Geldstrafe nicht genüge. Der letzte Warnschuss habe ja auch nicht geholfen. Das letzte Wort des Angeklagten vor der Urteilsverkündung brachte es dann auf den Punkt: „Das sieht ja fast so aus, als sei das meine Masche“. Er beteuerte erneut, dass er keine Betrugsabsichten gehabt habe.

Die Amtsrichterin verhängte eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten, da eine weitere Geldstrafe wegen der hohen Wiederholungsrate nicht in Betracht komme. Den Vollzug der Haft setzte sie für 3 Jahre zur Bewährung aus. Als Bewährungsauflage muss der eBay-Gauner nun die 120,00 Euro an das Opfer zurücküberweisen, zusätzlich noch 1.500 Euro als Geldbuße an die Staatskasse zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.