Bundeskartellamt: Amazon schafft Preisparität ab

Nach den verschiedenen Meldungen zu Amazons Preisparität in den vergangenen Tagen, hat sich am 27. August 2013 das Bundeskartellamt zu Wort gemeldet.

In einer Pressemitteilung wurde bestätigt, dass Amazon die Preisparität abschafft:

„Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“  Mit anderen Worten: Amazon wird erst einmal weiter vom Bundeskartellamt beobachtet werden!

Amazon änderte schon zum März 2010 seine Geschäftsbedingungen und versuchte sich auf der deutschen Webseite in einer Erklärung zu den Änderungen. Für Marktplatz-Händler galt ab diesem Zeitpunkt bei Amazon Preisparität. Amazon wollte damit verhindern, dass Händler ihre Produkte auf anderen Vertriebswegen preiswerter anbieten. War das bereits der Fall, mussten die Amazon-Preise gesenkt werden. Vergangene Woche nahm Amazon die Klausel aus den AGB und informierte am 27. August 2013 das Kartellamt über diese Maßnahme. Eine offizielle Stellungnahme von Seiten des Internethändlers lag zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht vor.

Das Unternehmen Hood Media GmbH, Betreiber des Online-Marktplatzes www.Hood.de, ließ die von der Mitbewerberin Amazon Services Europe S.a.r.l, Luxemburg verwendete sogenannte Preisparitätsklausel gerichtlich überprüfen und hatte im November 2012 Klage beim Landgericht Köln eingereicht.