Kartellamt weist Beschwerde gegen Amazon ab

Der Kölner Verein zur Förderung des Wettbewerbs im Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe hatte im Frühjahr eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Amazon eingereicht, die jetzt abgewiesen wurde.

Hintergrund der Beschwerde:

Amazon brummt seinen Lieferanten kräftige Vertragsstrafen auf. Schon bei geringen Verspätungen beispielsweise verlangt Amazon 500,00 Euro Vertragsstrafe, hält vorgegebene Zeitfenster seinerseits aber oft nicht ein. In den Amazon-Zentren würden zudem Lastwagen wieder weggeschickt, sollte die Ladung geringfügig höher gepackt sein als von Amazon vorgegeben. Auch lehnt der Internethändler die Annahme von Sendungen ab, die nicht genau in der vorgegebenen Reihenfolge gepackt sind. Verweigert Amazon die Annahme, werden Vertragsstrafen von 150,00 bis 500,00 Euro fällig.

Der Kölner Wettbewerbsverein, der kleine und mittlere Logistikunternehmen vertritt, hält diese Strafen für „in Höhe und Drastik ungewöhnlich“, so Geschäftsführer Andreas Müller.

Mit der Beschwerde beim Kartellamt sollte geklärt werden, ob Amazon seine marktbeherrschende Stellung ausnutze. Das Kartellamt habe jedoch hierfür keine Anhaltspunkte gesehen. Eine andere Handhabe, juristisch gegen die harte „Rampenpolitik“ vorzugehen, sieht der Verein nicht.