Bitcoins als Rechnungseinheiten in Deutschland anerkannt
Wie die Neue Osnabrücker Zeitung und die Frankfurter Allgemeine unter Berufung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und die Antwort des Bundesfinanzministeriums berichten, hat die deutsche Bundesregierung die digitale Währung „Bitcoin“ als „Rechnungseinheiten“ gebilligt. Sie sei eine Art „privates Geld“, das damit in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann. Damit haben die virtuellen Münzen in Deutschland einen weiteren wichtigen Schritt Richtung Rechtssicherheit gemacht. Bis dato war der rechtliche Status der Bitcoins unklar.
Bitcoins waren vor einiger Zeit vor allem deshalb im Gespräch, weil Spekulanten den Kurs auf eine Achterbahnfahrt schickten. Die virtuelle Währung wird nicht von einem Staat oder einer Zentralbank überprüft. Sie kann beispielsweise für Einkäufe im Internet eingesetzt werden. Die Menge an Bitcoin-Einheiten ist auf 21 Millionen limitiert. Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage in Tauschbörsen und liegt aktuell bei zirka 110,00 Dollar, umgerechnet etwa 82,00 Euro.
Vorab hatte das Bundesfinanzministerium laut FAZ-Bericht schon klargestellt, dass Spekulationsgewinne beim An- und Verkauf von Bitcoins nach einer Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei sind. Es fällt im Gegensatz zu Aktien- oder Zinsgeschäften keine Abgeltungssteuer an.
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