Mail-Aufforderung zur Shopbeurteilung kann als Spam angesehen werden

Internet-Händler sollten vorsichtig sein, wenn sie Kunden zur Shop-Bewertung via Mail auffordern. Sie müssen sonst eventuell mit einer Abmahnung wegen Spam, in Form von unverlangt zugeschickter E-Mail- Werbung rechnen. Das besagt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichtes Hannover (Az. 550 C 13442/12), wie Rechtsanwalt Christian Solmecke in seinem Blog antiquariatsrecht berichtet.

Nach einer Bestellung fragt eine Vielzahl von Online-Händlern nochmal beim Käufer per E-Mail nach, wie seine Erfahrungen mit dem entsprechenden Web-Shop gewesen sind und bittet um Abgabe einer Shop-Beurteilung. Aus Sicht des Marketings ist dieser Wunsch verständlich. Rechtlich birgt das allerdings Gefahren, wenn die Zusendung einer solchen Feedback-Mail unaufgefordert und ohne eine vorhergehende Einwilligung des Kunden geschieht.

Im zu verhandelnden Fall hatte ein Kunde in einem Internet-Shop Autoreifen geordert. Der Unternehmer erklärte in einer E-Mail, dass er weder Werbung, Newsletter, Bewertungsanfragen oder ähnliches wünsche. Der Händler teilte ihm dann mit, dass er aus dem Newsletter-Verteiler gestrichen worden sei. Dennoch schickte er dem Kunden einige Zeit später eine Bewertungsanfrage per Mail zu. Daraufhin erhielt er von dem Kunden eine Abmahnung wegen Zusendung von E-Mail-Werbung in Form von Spam. Er wurde vergeblich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 338,50 Euro aufgefordert.

Das Amtsgericht Hannover entschied hierzu, dass der Kunde gegenüber dem Online-Händler einen Anspruch auf Unterlassung sowie Erstattung der Abmahnkosten habe. Das ergebe sich daraus, dass nach Meinung des Gerichtes auch Bewertungsaufforderungen im Sinne einer Feedback-Mail als Werbung zu betrachten sind. Durch die nicht erwünschte und unaufgeforderte Zusendung der kommerziellen E-Mail in Form von Spam wurde der Unternehmer in seinem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

Der Sachverhalt läge anders, wenn der Kunde vorab die Zustimmung für die Zusendung von Werbung gegeben hätte. Das allerdings war hier nicht der Fall, denn der Kunde hatte eigens darum gebeten keine Werbung und auch keine Bewertungsanfrage zu erhalten.

Internet-Händler sollten daher ihren Kunden zumindest dann keine Bewertungsaufforderung per Mail zukommen lassen, wenn der Käufer die Zusendung von Werbung verboten hat. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, sollte der Händler vorab die Zustimmung des Kunden einholen, ehe solche Mails versandt werden.