eBay-Betrüger wollte in Psychatrie statt ins Gefängnis

Zum erneuten Mal stand der einschlägig vorbestrafte eBay-Gauner nun schon vor Gericht. Zuletzt hatte der Recklinghäuser gegen ein Urteil des Amtsgerichts (14 Monate Gefängnis) Berufung eingelegt. Das Ziel der Berufung war mehr als ungewöhnlich: Der 26-Jährige wollte nicht milder, sondern eigentlich härter bestraft werden.

Der Betrüger ist allerdings am Bochumer Landgericht mit seinem Vorstoß gescheitert, sich wegen Spielsucht auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie einweisen zu lassen. Die Berufungskammer entschied: Er muss seine Strafe im Gefängnis absitzen.

Der Beklagte ließ über seinen Rechtsanwalt erklären, dass der Grund für seine Gaunereien seine unzähmbare Spielsucht sei. Das Amtsgericht hatte ihm zwar deswegen bereits eine verminderte Schuldfähigkeit eingeräumt – doch er wolle mehr. Er wolle per Gerichtsentscheid die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung erreichen. Sonst, so sein Anwalt, sitze sein Mandant nur die Strafe ab und begehe danach sofort wieder dieselben Straftaten. Er hatte 5 Smartphone-Bieter mit fingierten Angeboten um rund 1.300 Euro betrogen.

Der Vorsitzende Richter war über das befremdende Ersuchen erst einmal mehr als überrascht. Es sei ihm unverständlich, warum jemand freiwillig diesen Weg gehen wolle. Zumal bei einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie der Termin einer Freilassung ungewiss sei und es eventuell sehr lange dauern könne.

Davon ab fehlte es für die Maßnahme aber an den notwendigen Voraussetzungen. Es müsste eine Schuldunfähigkeit festgestellt werden und die gebe es bei Spielsucht nicht. „Sie wären bundesweit der erste Fall“, so der Richter. Er gab dem jungen Mann den Rat die Strafe abzusitzen, woraufhin der 26-Jährige die Berufung zurücknahm.