Einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung

Einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung
Einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung 1

Wie heise.de berichtet, hat der VerbraucherService Bayern im Juni 2013 eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon beantragt. Der Internetriese soll gegen die „Button-Lösung“ verstoßen haben. Seit der Einführung der Button-Lösung im August 2012 sind Unternehmen verpflichtet, Internet-Nutzer ausdrücklich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. User sollen außerdem mit einem Klick auf eine Schaltfläche eigens bestätigen, dass sie den Kostenhinweis wirklich gesehen haben.

Das Landgericht München I gab dem Antrag des VerbraucherService Bayern jetzt statt. Das bedeutet: Amazon darf ab sofort die kostenpflichtige Mitgliedschaft „Amazon Prime“ mit Hilfe des Buttons „jetzt kostenlos testen“ nicht mehr anbieten. Die einstweilige Verfügung wurde mit Beschluss vom 11. Juni 2013 (Az. 33 O 12678/13) erlassen.

VSB-Jurist Jochen Weisser: „Wir freuen uns, dass Amazon nun den Abschluss der Mitgliedschaft bei ‘Amazon Prime’ über eine Schaltfläche anzubieten hat, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist.“ Daran ändere sich nach der Entscheidung des Gerichts auch dann nichts, wenn der 1. Monat der Mitgliedschaft noch kostenlos sei, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt werde.

Amazon muss ab sofort gewährleisten, dass bei Bestellung der Mitgliedschaft klar ersichtlich ist, dass diese nach Ablauf des Probemonats kostenpflichtig wird.

Nach ersten Überprüfungen hat Amazon schon reagiert und die Schaltflächen angepasst. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtsgültig. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, hätte das ebenfalls Auswirkungen auf die Amazon-Kunden. Alle Verbraucher, die bisher die Amazon-Prime-Mitgliedschaft über den „jetzt kostenlos testen“-Button geordert haben, wären dann nicht mehr verpflichtet, die Jahresgebühr von 29,00 Euro zu begleichen.