Commando Industries darf nicht wegen rechtem Gedankengut von Online-Handelsplätzen ausgeschlossen werden

Deutschlands größtes Online-Auktionshaus wollte im September 2013 alle Artikel der in rechtsextremen Kreisen beliebten Modemarke „Commando Industries“ vom Handel auf dem Marktplatz ausschließen. Ein neues Angebot für seine Marken zu erstellen, war für den Textilhändler Commando Industries zwischenzeitlich nicht mehr möglich. Die

Firma aus der Nähe von Kassel hatte durch diese Aktion laut eigenen Angaben einen Umsatzeinbruch von 25% verzeichnet. Doch da man bei „Commando Industries“ selbst kein rechtes Gedankengut zu entdecken vermag, hat die Firma Klage eingereicht und verlangte solche Aussagen im geschäftlichen Mail-Verkehr zu unterlassen.

Der Anwalt von Commando Industries gab an, dass es keine Anhaltspunkte gebe, dass sich das Unternehmen in Neonazi-Kreisen Beliebtheit erfreut. Diese Aussagesei rufschädigend und außerdem  propagierten die „Basic“-Produkte von Commando Industries keine Aufdrucke oder eindeutigen Botschaften, womit eine ideologische Nähe nicht belegbar sei.

Das Hauptverfahren hatte in Kassel stattgefunden. In diesem sollte geklärt werden, ob die „Basic“-Bekleidung von Commando Industries, obwohl sie keine verfassungsfeindlichen Symbole trägt, ein erkennbares Zeichen einer Zugehörigkeit zu der rechten Szene offenbart. Auch wurde geklärt, ob es eBay mit Verweis auf die AGBs des Unternehmens gestattet ist, Produkte von Commando Industries aus diesem Grund von der Webseite auszuschließen.

Der vorsitzende Richter wies in der Verhandlung allerdings daraufhin, dass auch Fußballtrikots nicht notwendigerweise auf einen gewaltbereiten Fußballfan schließen lassen können. Daher entschied das Gericht in Kassel aufgrund einer Interessensabwägung zum Vorteil von Commando Industries. Demnach ist es dem großen deutschen Online-Auktionshaus nicht erlaubt die Firma im Geschäftsverkehr der rechten Szene zuzuordnen und es  ist zukünftig zu unterlassen, Commando Industries rechtes Gedankengut zu unterstellen.

eBay darf Commando Industries kein rechtes Gedankengut unterstellen
Commando Industries darf nicht wegen rechtem Gedankengut von Online-Handelsplätzen ausgeschlossen werden 1

Noch gibt es zu dem Urteil keine offiziellen Statements, weder vom Online-Marktplatz noch von Commando Industries.