eBay, Amazon und andere Plattformen müssen Steuerfahndern Auskunft geben
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil Az: II R 15/12 entschieden, dass Online-Plattformen wie eBay, Amazon oder andere dazu verpflichtet sind, mit ihnen zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: Sie müssen Steuerfahndern in Zukunft Daten von Händlern und Privatpersonen preisgeben, die über die Plattformen steuerpflichtige Umsätze generieren. Auch die Kontaktdaten der entsprechenden Verkäufer müssen herausgegeben werden.
Zum Hintergrund
Niedersächsische Finanzbehörden hatten bei Amazon bereits im März 2012 ein Sammelauskunftsersuchen eingereicht, um an Händler-Daten zu gelangen. Es wurden jedoch nicht nur die Daten von niedersächsischen Amazon-Händlern angefordert, sondern ebenso eine Liste aller Händler in ganz Deutschland, deren Umsätze pro Jahr mehr als 17.500 Euro (Kleinunternehmengrenze) betragen.
Diese Auskunft wurde von Seiten Amazons allerdings verweigert – zu Unrecht, wie der BFH im Mai 2013 entschieden hat.
Begründung der Richter
Eine deutsche Tochtergesellschaft, in dem Fall Amazon Deutschland, dürfe sich nicht auf Geheimhaltung der Daten berufen, die sie mit dem Mutterhaus in Luxemburg beschlossen habe. Betroffen von der Entscheidung sind alle gewerblichen Händler und Privatanbieter, die auf Online-Marktplätzen wie Amazon Marketplace oder eBay ihre Waren verkaufen.
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