Kartellamt untersucht die Vertriebsbestimmungen von Adidas im Internet-Handel

Schon seit längerem ist bekannt, dass bekannte Markenhersteller sich gegen den Verkauf ihrer Waren auf Internet-Plattformen wie eBay oder Amazon wehren. Die populären Hersteller untersagen ihren Abnehmern ihre Artikel auf Online-Plattformen anzubieten.

Hauptargument der Markenhersteller: Zu schlechter Service, schlechte Präsentation der Waren und als Folge der Verlust des guten Rufs. Marktkenner glauben nicht an diese Begründung. Experten, wie zum Beispiel Matt Powell, Analyst beim amerikanischen Branchendienst SportsOneSource glauben, dass das wirkliche Ziel der Erhaltung der Hochpreise diene. Die Hersteller wollten die Preise im Netz stärker kontrollieren können sowie den eigenen Internet-Vertrieb gegenüber der Konkurrenz bei eBay und Amazon schützen.

Kartellamt untersucht die Vertriebsbestimmungen von Adidas im Internet-Handel

Der Internet-Handel wächst dynamisch, und bietet vielen Firmen neue Absatzmöglichkeiten. Die Auswahl an Produkten ist riesig und Kunden können vergleichen und unter Umständen auch Geld sparen.
Einigen Markenherstellern ist der Absatzkanal Internet aber ein Dorn im Auge. Sie möchten gerne darauf verzichten, da die Web-Shops die Waren ohne jegliche Beratung anböten. So kehren Markenfirmen immer häufiger eBay, Amazon und anderen Plattformen den Rücken.

Der Sportartikelproduzent Adidas war eines der ersten großen, namhaften Unternehmen, das 2012 seinen Händlern verbot über eBay oder Amazon Produkte anzubieten. Adidas wolle nicht auf Plattformen erscheinen, auf denen gebrauchte Waren des Herstellers offeriert werden, die keine gesonderten Shops für Adidas-Artikel haben oder wenn dort verschiedene Geschäfte dieselben Artikel verkaufen.

Die Outdoor-Markenhersteller Deuter, Lowa und Mammut zogen dann nach. Vertraglich setzen sie fest, dass ihre Händler keine Erzeugnisse bei reinen Internet-Händlern, die hinsichtlich Beratung und Darbietung den stationären Geschäften nicht das Wasser reichen können, verkaufen dürfen. Die Produzenten von Wander-Bekleidung und entsprechender Ausrüstung, haben extra für das Verbot eine spezielle Vertriebsvereinbarung mit ihren Handelspartnern abgeschlossen. Allerdings laufen die Firmen hier auch Gefahr die bemerkenswerte Kunden-Reichweite von Amazon zu verlieren.

Nach Meinung der Hersteller kommt der Wert der Marken jedoch nicht nur durch enorme Umsätze. Johannes Ippach vom deutschen Markenverband, der etwa 400 Markenhersteller vertritt, erklärt, dass die Markenunternehmen ihren Käufern ein Leistungsversprechen gäben. Neben der Ware zähle hierzu auch die entsprechende Beratung, die bei einer Vielzahl von Web-Händlern nicht zum Angebot gehörte. Beratung und Informationen holten sich die Verbraucher gratis beim Fachhändler. Der aber verkaufe nichts und ging dann bankrott.

Mammut und Deuter, die beliebten Outdoor-Marken, sind besonders auf die Händler als Beratungs-Dienstleister angewiesen. Harald Schreiber vom Schweizer Unternehmen Mammut: „Unsere Produkte sind häufig erklärungsbedürftig. Zum Beispiel technische Geräte für das Klettern.“ Zudem befänden sich die Artikel in einem höheren Preissegment, weshalb die Kunden eine gute Beratung erwarten dürften.

Bei Deuter sieht man es ähnlich, da bei den Deuter-Produkten das Thema Sicherheit eine bedeutende Rolle spiele, so Verkaufsleiter Andreas Herrlinger. Den Absatz seiner Produkte über reine Online-Plattformen sieht Deuter noch aus einem anderen Grund als heikel an: Die Präsentation der Ware sei dort häufig nicht gelungen. Der erste Händler, der ein bestimmtes Produkt auf einer Plattform veräußern wolle, nehme ein Foto davon auf und lade es hoch. Bei verschiedenen Plattformen müssten dieses Bild dann alle künftigen Händler verwenden, wenn sie dasselbe Produkt offerierten und das, gleich wie schlecht das Foto sei.

Auch Lowa möchte seine Schuhe nicht mehr über Online-Händler verkaufen. Lowa bemängelt ebenfalls die fehlende Beratung und eine nicht optimale Präsentation der Produkte. Bei Deuter und Lowa gelten die neuen Vertriebsvereinbarungen seit dem 1. März 2013.

Amazon steht der ganzen Thematik entspannt gegenüber. Auf Nachfrage von FOCUS Online erläutert die Unternehmenssprecherin von Amazon Deutschland, Christine Höger: „Amazon arbeitet kontinuierlich daran, Kunden alle Marken, die sie kaufen wollen, zur Verfügung zu stellen – ob selbst als Anbieter oder über Verkäufer auf unserer Plattform – dies sind zahlreiche kleine und mittelständische Fachhändler.“ Man werde auch zukünftig gewährleisten, dass die vielen tausenden bei Amazon verfügbaren Markenprodukte in einem bestmöglichen Umfeld unterbreitet und angeboten würden.

Das Bundeskartellamt, das die neuen Bedingungen der Hersteller schon seit Juni 2012 beleuchtet, ist indirekter Unterstützer von Amazon, denn die Behörde treibt ihre Untersuchung von Verkaufsbegrenzungen von Seiten Adidas voran. Die Wettbewerbshüter hatten im Mai 2013 eine Online-Befragung von rund 3.000 Einzelhändlern gestartet, die Adidas-Produkte in ihren Läden und im Netz anbieten. Das Kartellamt geht den Bedenken nach, dass die Vertriebsbestimmungen des Sportartikelproduzenten den Internet-Handel beschränken könnten.

Ebenso gegen den Adidas-Rivalen Asics hatten die Wettbewerbshüter schon ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Einem Kartellamtssprecher zufolge dauern auch diese Ermittlungen noch an. Klagen gab es desgleichen gegen andere Markenhersteller. Aktuell ist noch nicht voraussehbar, wann und mit welchem Resultat die Wettbewerbshüter ihre Ermittlungen abschließen.

Schaut man sich auf dem Online-Marktplatz eBay um, so scheint es ganz so, als würden sich die Händler vor Adidas nicht fürchten. Trotz des offiziellen Verkaufsverbots findet man aktuell immer noch 109.387 Ergebnisse (Neuware) für adidas. Bei Amazon Deutschland sind es 39.658 Resultate, wenn man nach Adidas sucht.