Startkapital für junge Gründer: Staatlich gefördert in die Selbständigkeit

Nur eine rege und aktive Gründerszene bildet die Basis einer funktionierenden Wirtschaft von morgen. Daher ist es dem Staat viel Wert, junge Existenzgründer bei der Umsetzung ihrer beruflichen Ziele zu unterstützen. Da es in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden ist, Startkapitel und Gründungsfinanzierungen von den regulären Haus- und Firmenbanken zu erhalten, konzentrieren sich immer mehr Gründer auf die staatlichen Förderprogramme, die ihnen zu Fördermitteln, Zuschüssen und geförderten Darlehen verhelfen. Der klassische Banksektor ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise sehr vorsichtig geworden, wenn es um die Vergabe von Kreditmitteln an Unternehmen geht, die noch nicht über eine langjährig erfolgreiche wirtschaftliche Laufbahn verweisen können. Nicht selten wird man hier als Existenzgründer gar nicht erst empfangen, wenn es um die Finanzierung der ersten Phase eines neuen Unternehmens geht.

Doch welche staatlichen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung und wie gelangen junge Gründer an die entsprechenden Mittel? Zu unterscheiden ist hierbei zunächst zwischen Fördermitteln und Zuschüssen auf der einen und geförderten Darlehen auf der anderen Seite. Fördermittel und Zuschüsse dienen vor allem der Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers während der ersten Monate seiner Selbstständigkeit. Außerdem können hiermit bestimmte Beratungs- und Coachingprogramme sowie auch kleinere Anschaffungen für das Unternehmen finanziert werden. Geförderte Darlehen bieten dagegen eine wichtige Säule der Finanzierung des Unternehmens selber. Mit Ihnen lassen sich Entwicklungsprozesse ebenso realisieren, wie die Betriebsausstattung oder erforderliche Investitionen.

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Unter den staatlichen Fördermitteln spielen vor allem die Zuschüsse der Agenturen für Arbeit eine wichtige Rolle. Sie dienen dem Lebensunterhalt des Gründers in der Startphase seines jungen Unternehmens, können genutzt werden, wenn zum Zeitpunkt der Gründung ohnehin ein Anspruch auf ALG I oder ALG II besteht und müssen nicht zurückgezahlt werden. Leider hat die Bundesregierung das sehr erfolgreiche Programm „Gründungszuschuss“ vor einiger Zeit von einer Anspruchsleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt. Daher ist es deutlich schwieriger geworden, an diese Mittel zu gelangen. Ein Versuch lohnt sich allerdings trotzdem, da die Agenturen für Arbeit im Falle der Bewilligung über einen Zeitraum von insgesamt 15 Monaten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialkosten zur Verfügung stellen. Für Gründer im Bereich innovativer, technologieorientierter oder wissensbasierter Projekte kann sich außerdem eine Beantragung von Mitteln aus dem Programm EXIST-Gründerstipendium lohnen. Auch hier werden, sofern es sich bei dem Antragsteller um einen Studenten, Absolventen und Wissenschaftler aus Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen handelt, hohe Zuschüsse zum Lebensunterhalt und interessante einmalige Leistungen gezahlt.

Wenn es dagegen um hochwertige Anschaffungen und Investitionen geht, dann benötigen Gründer verlässliche Kreditmittel zu möglichst guten Konditionen. In Deutschland vergibt die KfW-Bankengruppe geförderte Darlehen, deren Mittel aus dem ERP Sondervermögen stammen. Hierbei handelt es sich um Mittel, die Deutschland ursprünglich im Rahmen des Marshallplans in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg von den USA erhalten hat. Durch einen teilweisen Schuldenerlass steht das Sondervermögen nach wie vor zur Verfügung und hat mittlerweile ein Volumen von mehr als 12 Milliarden Euro angenommen. Nach bestimmten Regeln und Richtlinien vergibt die KfW aus diesem Fonds Kredite an junge Unternehmen. Ein besonderer Vorteil sind hierbei die ausgesprochen günstigen Konditionen. Beantragt werden die Darlehen über die eigene Hausbank. Diese werden durch die KfW zu einem bedeutenden Anteil von der Haftung für die Kreditmittel freigestellt und sind daher deutlich eher bereit, ein Darlehen zu gewähren.

Das renommierte Online-Magazin INTERNETHANDEL hat sich in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 117, Juli 2013) ausführlich mit dem Thema der geförderten Gründung beschäftigt und bietet seinen Lesern im Rahmen einer ausführlichen Titelstory einen umfassenden Einblick in die wichtigsten Fördermittel, Zuschüsse und geförderten Darlehen, die Existenzgründern in Deutschland zur Verfügung stehen. Hierbei erfährt man nicht nur, welche Möglichkeiten für die verschiedenen Gründertypen besonders gut geeignet sind, sondern erhält auch Informationen über die jeweilige Förderhöhe und erfährt, wie man die Mittel beantragen kann. Entsprechend gut informiert, übersteht man als Gründer oder junger Unternehmer die Startphase deutlich besser und schafft so die Voraussetzungen, für einen erfolgreichen Einstieg in die berufliche Selbständigkeit.

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Frank