BITKOM:Betreiber von WLAN-Hot-Spots brauchen Rechtssicherheit

Der Hightech-Verband BITKOM bedauert die andauernde Rechtsunsicherheit für die Betreiber von offenen WLAN-Offerten und Hot Spots. „Die Politik sollte dafür sorgen, dass es klare Regeln gibt, an denen sich die Anbieter von Hot Spots orientieren können“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Aktuell ist eine entsprechende Initiative im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert. Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen sei ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Sorge vor kostspieligen Abmahnungen unmöglich gemacht werden dürfe, so Rohleder.

Nach der augenblicklichen Rechtsprechung kann der Betreiber eines Hot Spots als Störer für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hot Spots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich generell an Dritte wenden, bestehen jedoch weiterhin Unklarheiten. Das gilt auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.

Die Anforderungen, die verschiedene Landgerichte in der Vergangenheit dargelegt haben, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von der Sperrung der für File-Sharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Andere Urteile, die sich wahrscheinlich auf WLANs übertragen lassen, sehen eine solche Pflicht aus fernmelderechtlichen Gründen nicht. Diese ungleiche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit schon viele Betreiber eines Hot Spots veranlasst, ihre Angebote einzustellen.