Die Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt PayPal

Die eBay-Tochter PayPal bekommt Ärger mit der Verbraucherzentrale, da der Bezahldienst nicht hinlänglich auf den Vorwurf von intransparenten Klauseln reagiert hat. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat PayPal wegen unklarer Vertragsklauseln verklagt. Die Zulässigkeit von 10 Klauseln müsse vor Gericht geklärt werden, so eine Sprecherin des vzbv in einem Bericht der „Berliner Zeitung“.

Der Verband hatte den Angaben zufolge schon im Jahr 2012 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bemängelt. PayPal habe jedoch nur für 50% eine Unterlassungserklärung abgegeben, erklärte der vzbv. Aus diesem Grund sei im März 2013 Klage beim Landgericht Berlin eingereicht worden. Wann eine Entscheidung falle, sei noch nicht klar.

PayPal wollte sich unter Verweis auf „möglicherweise“ bevorstehende Gerichtsverfahren zu Einzelheiten nicht äußern. Ein PayPal-Sprecher erklärte, dass man ständig daran arbeite, die AGB und Leistungen „so nutzerfreundlich wie möglich“ zu gestalten. Man habe auch nach der Beschwerde durch den vzbv im vergangenen Jahr Änderungen an den AGB vorgenommen.

Wie der vzbv berichtet, habe man mehrfach Hinweise darauf bekommen, dass Kunden-Accounts aus nicht verständlichen Gründen gesperrt worden seien. Ein recht undurchsichtiger Verifikations-Prozess führt dazu, dass es oft Monate dauert, ehe die Kunden an ihr Geld gelangen. Daraufhin habe sich der vzbv „das umfängliche Vertragswerk vorgenommen“. Es seien dabei „sehr offene und intransparente“ Vereinbarungen gefunden worden, die für den Kunden „nicht abschätzbar“ seien.

Der Verbraucher wisse zum Beispiel nicht, wann eine Prüfung von Seiten PayPals durchgeführt werde und wie lange eine Zahlung offen sei, obwohl gegenüber dem Händler eine Zahlungspflicht bestünde, so eine Sprecherin des vzbv. Die Klauseln müssten anschaulicher gestaltet werden, um dem Verbraucher nahe zu bringen, warum eine Zahlung erst einmal eingefroren werde.

Einer Studie im Auftrag des vzbv zufolge fehlt den meisten Deutschen das erforderliche Grundwissen für einen sicheren Internet-Einkauf. Lediglich 22% habe demnach in einem Test sämtliche dementsprechende Fragen beantworten können, so der Verband.

Bei der repräsentativen Studie der Universität Friedrichshafen wurden per Online-Fragebogen 9 Fragen zu Verbraucherrechten, Sicherheitsaspekten und anderen Bereichen gestellt. Laut vzbv müssten alle Fragen fehlerfrei beantwortet werden können, um sich beim Internet-Shopping sicher zu bewegen. Das allerdings hätte nur eine Minorität geschafft. Nur 73% hätten gewusst, dass eine sichere Verbindung durch das Kürzel „https“ [sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll] in der Browser-Adresszeile und ein geschlossenes Schloss-Symbol angezeigt werde.