Neuerungen bei Nutzung des Stiftung Warentest Logo

Werbung mit einer positiven Beurteilung der Stiftung Warentest ist für Händler eine willkommene Auszeichnung. Doch Rechtsanwalt Christian Solmecke weist darauf hin, dass es ab dem 01.Juli 2013 einige Neuerungen gibt, die streng beachtet werden müssen.

Ab dem 01.Juli 2013 dürfen Händler im Normalfall nur noch dann mit dem Logo der Stiftung Warentest für von ihnen vertriebene Artikel werben, wenn der entsprechende Hersteller eine kostenpflichtige Lizenz erworben hat. Je nach Auswahl des Tarifmodells hat diese dann eine Laufzeit von bis zu 2 Jahren. Ferner muss der Hersteller das Siegel kostenlos an den Händler weitergeben.

Der Verkäufer braucht also die Zustimmung des Herstellers, um mit dem Testurteil der Stiftung Warentest beispielsweise in seinem Web-Shop werben zu dürfen. Hat ein Produkt mit gutem Testresultat abgeschnitten, ist diese Neuerung besonders zu beachten. Der Händler selbst kann gewöhnlich keine Lizenz erwerben. Vertreibt er jedoch Waren einer eigenen Handelsmarke, sieht es anders aus. Ansprechpartner für die Vergabe einer Lizenz ist die RAL GmbH.

Nach Darstellung der Stiftung Warentest geht es darum, dass mit dem Logo kein Missbrauch mehr getrieben werden soll, wie durch die Nutzung von veralteten Testurteilen häufiger geschehen.

Internet-Händler sollten sich ebenfalls an diese Vorgaben halten. Andernfalls drohen ihnen teure Abmahnungen. Sie sollten sich beim entsprechenden Hersteller schlau machen, ob er für das von ihnen angebotene Produkt die vorgeschriebene Lizenz erstanden hat.

Frank