LG Köln:Online-Händler müssen sich sachliche Kritik gefallen lassen

In einem Bewertungsportal wurde die Beurteilung für einen Web-Shop-Betreiber mit „miserabler Service“ angegeben. Muss sich der Shop-Besitzer das gefallen lassen? Hierüber entschied in einem aktuellen Urteil das Landgericht Köln (08.05.2013 (Az. 28 O 452/12)). Die Richter urteilten, dass eine solche negative Beanstandung gewöhnlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Ein Amazon-Kunde gab nach einem Auftrag unter anderem die folgende Bewertung über eine Händlerin von Computersystemen ab: „1 von 5: Miserabler Service von X Computersysteme, Kundenfreundlich ist anders! 30.8.2012, 17:36:12“. Dabei verwendete er einen Decknamen.

Das Unternehmen versandte daraufhin an den Käufer eine Abmahnung und verlangte von ihm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Unternehmen erklärte, dass es sich bei dem Kunden um einen Scheinkäufer handle, der auf Anweisung eines Mitbewerbers tätig geworden sei. Zudem handle es sich bei dem Kommentar „miserabler Service“ um eine inkorrekte Tatsachenbehauptung. In der Folge verklagte das Unternehmen den Käufer auf Unterlassung und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

Das Landgericht Köln wies die Klage des Internet-Händlers mit nachfolgender Begründung jedoch ab: Die Aussage „miserabler Service“ sei keine Tatsachenbehauptung, sondern eher eine Meinungsäußerung. Das ergebe sich daraus, dass sie lediglich eine subjektive Wertung enthalte. Eine Meinungsäußerung ist gestattet, soweit sie keine Schmähkritik darstellt. Die Richter führten hierzu aus, dass die streitgegenständliche Wertung nicht als Schmähkritik aufzufassen sei. Es handle sich um eine sachliche Beanstandung und nicht um eine gezielte Diffamierung.

Fazit von Rechtanwalt Solmecke: Internet-Händler sollten bei negativer Kritik wie beispielsweise auf Bewertungsportalen nicht übertrieben reagieren, auch wenn sie sich gezielte Bosheiten oder die Behauptung von unwahren Tatsachen nicht gefallen lassen müssen. Die Abgrenzung etwa zwischen Tatsachenäußerung & Werturteil sowie Meinungsäußerung & Schmähkritik ist allerdings oft nicht einfach. Eine juristische Beratung sei hier von Vorteil.