Freie Apothekerschaft bemängelt Angebot von Arzneimitteln in Auktionen und Inseraten

Seit Anfang dieses Jahres beobachtet die Freie Apothekerschaft, ein bundesweiter Verein selbständiger Apothekerinnen und Apotheker, die Versteigerungen von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf verschiedenen Auktions- und Anzeigenportalen im Internet. So auch bei eBay oder in eBay-Kleinanzeigen. Das Ergebnis sei erschreckend. Der Verband  hat mittlerweile nach eigenen Angaben bei rund 100 Anzeigen und Auktionen schwere Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz entdeckt.

„Onlineportale, die ganz offensichtlich die Voraussetzungen zu Straftaten schaffen, scheinen jedoch eine politisch genehmigte Narrenfreiheit zu genießen“, kritisieren die Apotheker.

Der Verkauf von apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimittel sei ausschließlich Apotheken vorbehalten, so die Freie Apothekerschaft. Das ist im Arzneimittelgesetz geregelt. In etwa 10% der Versteigerungen und Inseraten seien jedoch verschreibungspflichtige Arzneimittel angeboten und veräußert worden – zum Teil als angebrochene Ware. Für die entsprechenden Käufer birgt dieses Vorgehen möglicherweise unabwägbare Gefahren.

In 4 besonders schweren Fällen hat der Verband die zuständigen Staatsanwaltschaften informiert. Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz können mit einer Strafe von bis zu 3 Jahren Haft geahndet werden. Die konstatierten Zuwiderhandlungen sind ferner an Bundestagsausschüsse und einzelne Politiker geschickt worden. So etwa an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), oder die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann.

Bisher habe sich allerdings noch nicht viel getan. Der Verband der Freien Apothekerschaft beklagt, dass die verantwortlichen Politiker schon seit einiger Zeit von diesen unhaltbaren Vorfällen wissen, doch habe es bis dato noch keinerlei Kontaktaufnahme zur Freien Apothekerschaft oder irgendeine andere Form der Reaktion gegeben.

Einzig Jens Spahn (CDU), der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, habe mitgeteilt, dass die „gravierenden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz eine Angelegenheit der Länder seien“. die Anzeigen hätten ebenfalls noch nicht zu einem Resultat geführt. Gespannt ist die Freie Apothekerschaft, ob die Bundestagsabgeordneten und die zuständigen Ministerien diese offensichtliche Gefahr für die Verbraucher, für Patienten und Bürger weiterhin aussitzen werden.

Die Freie Apothekerschaft bemängelt ebenso die Vorgehensweise von eBay. Das Auktionshaus informiere die Behörden nicht, biete „noch nicht einmal eine Sparte „verbotene Auktionen mit Arzneimitteln“. Ferner wirft der Verband eBay vor, dass entsprechende Verkäufer nicht suspendiert, auch wenn sie unrechtmäßig Arzneimittel verkauften.

In den eBay-AGB ist jedoch zum Verkauf von Medikamenten unter anderem festgelegt:

„Es ist verboten, Arzneimittel anzubieten. Ebenso ist es verboten, ärztliche Leistungen oder Gutscheine über ärztliche Leistungen anzubieten.

Ausnahmen:

•  Gewerbliche Anbieter, die die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllen, dürfen freiverkäufliche („nicht apothekenpflichtige“) Arzneimittel anbieten.
•  Apotheken mit Versandhandelserlaubnis dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten.

eBay hat auch die Arzneimittel-Kategorie als eine Kategorie mit hohen Sicherheitsanforderungen eingestuft.

„Da die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vom Gesetzgeber eingeschränkt ist und nur über Apotheken erfolgen darf, unterliegt die Unterkategorie „Medikamente von Apothekern“ bei eBay speziellen Sicherheitsanforderungen, die streng überwacht werden. Nur wer von eBay zum Handel in dieser Kategorie zugelassen ist, darf dort Angebote einstellen. Alle anderen werden bei dem Versuch abgewiesen.“

Auch ist genau festgelegt, wer in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ seine Waren anbieten darf:

Ausschließlich Apotheker, die im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information erfasst sind, dürfen Medikamente bei eBay verkaufen. Sie müssen zudem das Anmeldeverfahren für Apotheker bei eBay durchlaufen. Der Apotheker ist bei eBay.de angemeldet und hat seinen Firmensitz in Deutschland.

Hinweis: Medikamente dürfen nur in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ angeboten werden.

Der Bereichsleiter Global Regulatory & Policy Management bei eBay hatte Anfang des Jahres bereits darauf verwiesen, dass eBay eng mit den für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständigen Behörden kooperiere, um diese bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen.

Fakt ist: Apotheken werden bei ihrer täglichen Arbeit mit einer Menge an Vorschriften und Gesetzen konfrontiert, die es dringend einzuhalten gilt. Bei Nichtbeachtung droht dem Apotheker ansonsten der Entzug der Approbation und entsprechend die Schließung seiner Apotheke. Nicht zu vergessen, dass ein Apotheker ein mehrjähriges Studium durchläuft, bevor er überhaupt Arzneimittel verkaufen darf.

Es drängt sich also die Frage auf, warum es für Laien dennoch so einfach ist, auf Internet-Plattformen oder in Kleinanzeigen Arzneimittel anzubieten? In diesem Zusammenhang sei jedoch auch der Verkauf von Arzneimitteln in Drogeriemärkten erwähnt, der bei manchen angebotenen Waren auch nicht ohne entsprechende Beratung stattfinden sollte.

Wer weiß beispielsweise als Laie, dass Johanniskraut, das in solchen Märkten in verschiedenen Darreichungsformen verkauft wird, die Haut extrem lichtempfindlich macht? Oder, dass Nasensprays mit bestimmten Wirkstoffen zu einer gewissen Abhängigkeit führen und die Nasenschleimhaut schädigen?