Kartellamt startet Händler-Befragung zu Adidas-Verkaufsverbot

Das Bundeskartellamt startete am 7. Mai 2013 eine Internet-Befragung von etwa 3.000 Einzelhändlern, die Erzeugnisse der Adidas AG im stationären und im Online-Handel offerieren. Im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens prüft das Amt die Auswirkungen der E-Commerce Vertriebsbestimmungen von Adidas bezüglich eventueller Beschränkungen des Internet-Handels. Hintergrund ist der Versuch von Adidas, den Verkauf über offene Marktplätze wie eBay oder Amazon durch Handelspartner zu verbieten.

Ziel der Händler-Befragung soll es sein, möglichst umfassende Informationen zu den Auswirkungen der Vertriebsbestimmungen auf die Einzelhändler sowie zur Bedeutung der Marke Adidas zu liefern. Um eine möglichst große Anzahl von Händlern befragen zu können und damit eine effiziente Datenauswertung zu erhalten, wird die Befragung via Internet durchgeführt.

Ein Sprecher von Adidas erklärte, dass man keinen Zweifel an der Rechtsgültigkeit der Vertriebsbestimmungen habe. Zudem habe man bereits Fragen des Kartellamtes zu diesem Thema beantwortet.

Auch gegen Asics, einen bekannten japanischen Hersteller von Laufschuhen, läuft bereits seit vergangenem Sommer ein Verfahren, wobei es in diesem Fall um die allgemeine Einschränkung elektronischer Marktplätze geht. Beschwerden liegen ebenso gegen Nike vor. Auch gegen andere bekannte Hersteller soll es angeblich Beschwerden von Seiten der Händler geben.