Mehrheit der Berufstätigen nutzt eigene PCs oder Handys im Arbeitsalltag

71% aller Berufstätigen in Deutschland nutzen privat angeschaffte Geräte wie Computer und Handys für ihre tägliche Arbeit. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des BITKOM ergeben. Danach nutzen 35% der Erwerbstätigen einen privat gekauften, tragbaren Computer für den Job, und 32% nutzen einen stationären Computer. 31% setzen ihr privates Handy ein und 19% ihr Smartphone. Bereits 8%  gebrauchen einen privaten Tablet Computer für ihre tägliche Arbeit. Nutzen Mitarbeiter private Computer und Handys im Job, müssen sie nicht mit mehreren Geräten hantieren und können auf wichtige Programme und Daten zugreifen“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Allerdings können genau durch diese Zugriffsmöglichkeit die Geräte zum Risiko für Datensicherheit und Datenschutz werden.“

Nach den Resultaten einer weiteren BITKOM-Umfrage geben 27% aller deutschen Unternehmen an, dass Mitarbeiter mit ihren privaten Geräten Zugriff auf das interne Netzwerk der Organisation haben. Kempf: „Unternehmen müssen das Thema ‚Bring Your Own Device‘ in ihren Sicherheits- und Datenschutzkonzepten künftig viel stärker berücksichtigen.“

Als Bring Your Own Device (BYOD) wird im Fachjargon der Einsatz von privaten Geräten im Job bezeichnet, wenn der Mitarbeiter dabei Zugriff auf die internen IT-Ressourcen (Anwendungen, Speicherplatz etc.) seines Arbeitgebers hat. Der BITKOM hat dazu einen aktuellen Leitfaden herausgegeben. Die Publikation gibt einen Überblick über rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen, die jede Organisation erfüllen sollte. Dazu gehören:

  • Datenschutz-Anforderungen: Bei der Verwendung privater Geräte sollten private und geschäftliche Daten strikt getrennt werden. Zudem sollte beispielsweise vereinbart werden, wie mit Daten des Arbeitgebers auf den Geräten verfahren wird, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
  • Anforderungen an die IT-Sicherheit: Die sichere Einbindung privater Geräte in das interne Unternehmensnetzwerk erfordert eine Reihe von Maßnahmen, darunter Vorgaben für die Auswahl der Geräte, die Organisation des Supports oder die Einrichtung eines sicheren Zugangs zum Netzwerk zum Beispiel mit Hilfe digitaler Zertifikate. Andernfalls könnten sich Cyberkriminelle Zugriff auf sensible Unternehmensdaten verschaffen.
  • Lizenzrechtliche Anforderungen: Zu klären ist, ob Software des Unternehmens auf den privaten Geräten laufen darf und umgekehrt. Ist das nicht der Fall, könnte es zu Nachvergütungsansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer kommen.
  • Arbeitsrechtliche Fragen: Bei BOYD wird vom Grundsatz abgewichen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Zu klären ist daher, ob dem Mitarbeiter ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist oder wie verauslagte Kosten für Providergebühren, Software-Updates oder Reparaturen erstattet werden.