Einstweilige Verfügung gegen die ARD-Doku: “Ausgeliefert! Leiharbeit bei Amazon!”

Die ARD-Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeit bei Amazon“, die im Februar 2013 dem Online-Händler katastrophale Arbeitsbedingungen vorwarf, sorgte seinerzeit für eine Menge Lärm. Jetzt aber heißt es, dass der Beitrag im Fernsehen übertrieben gewesen sei. Das berichtet Meedia.

Einstweilige Verfügung gegen die ARD-Doku: “Ausgeliefert! Leiharbeit bei Amazon!”
Einstweilige Verfügung gegen die ARD-Doku: "Ausgeliefert! Leiharbeit bei Amazon!" 1

In der Dokumentation wurde Amazon vorgeworfen, seine Leiharbeiter schlecht unterzubringen und sie von einem Sicherheitsunternehmen kontrollieren zu lassen. Für die Unterbringung verantwortlich war die Leipziger Firma CoCo. Diese hat nun gegen den Hessischen Rundfunk eine einstweilige Verfügung gegen den Amazon-Bericht erwirkt. Es sei eine illegitime Schmähkritik an dem Touristikunternehmen geübt worden, denn in der Reportage war die Rede davon, dass Leiharbeiter „abgefüttert“ würden „wie die Schweine“. Amazon hatte nach der Ausstrahlung des Films seinen Vertrag mit CoCo gekündigt.

Der Film darf mittlerweile in seiner ursprünglichen Fassung auch nicht mehr in der ARD-Mediathek gezeigt werden.

CoCo fühlt sich ungerecht behandelt. Im Film wurden die Wohnstätten als „heruntergekommen” charakterisiert. Ein in der Doku als Mail gezeigter Speiseraum im Keller des Hotels gebe es gar nicht. Das sei schlichtweg eine Erfindung der WDR-Journalisten, gegen die man auch juristisch vorgehe, so die Stellungnahme der Firma.

Meedia berichtet zudem, dass die Rechtsanwälte von CoCo sich bei der Beantragung der einstweiligen Verfügung absichtlich nur auf das Thema Unterbringung beschränkt hätten, damit der juristische Aufwand nicht zu groß werde, denn es solle ein schnelles Urteil gefällt werden. Der ARD-Bericht sei allerdings an „an vielen Stellen fragwürdig“. Das Landgericht Hamburg habe dem Antrag auch aus dem Grund vollständig entsprochen, da der Hessische Rundfunk vorab freiwillig Beeinflussungen zugegeben hatte.

„Eine im Film als Beweis für die behaupteten Missstände als Screenshot gezeigte E-Mail war fingiert, so die Rechtsanwälte. Außerdem habe der HR wörtlich angegeben:„ …  dass eine Frau Agnieszka Lewandowska niemals als Leiharbeiterin bei Amazon Deutschland beschäftigt war, ist richtig“.