Widerrufsrecht soll 2014 erneut abgeändert werden

Erneut sollen Änderungen beim Widerrufsrecht vorgenommen, worauf sich Betreiber von Web-Shops frühzeitig einstellen sollten. Darauf macht Rechtsanwalt Christian Solmecke aufmerksam. Die Änderung steht im Zusammenhang mit einer Anpassung des deutschen Verbraucherrecht an Vorgaben aus der EU. Kürzlich hat die Bundesregierung hierzu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Inkrafttreten sollen die geplanten Änderungen nach aktuellem Stand im Juni 2014.

Die Bundesregierung hat ihren umfangreichen Gesetzesentwurf vom 06.03.2013 vorgelegt. Für die Betreiber von Online-Shops ist vor allem wichtig, dass sich neben etwa der Abschaffung der 40 Euro-Regelung erneut die Widerrufsbelehrung ändern soll. Demgemäß soll insbesondere die Widerrufsfrist angepasst werden. Sie soll einheitlich 14 Tage betragen. Ferner soll die Textform sich ebenso auf digitale Textmitteilungen beziehen. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass diese auf beständigen Datenträgern weitergegeben werden. Allerdings muss der der Konsument darauf aufmerksam gemacht werden, dass er für die Kosten der Rücksendung bei einer Rückabwicklung eines Kaufvertrages aufkommen muss.