EU will den internationalen Einkauf erleichtern

Die EU will den internationalen Einkauf vereinfachen. Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, kündigte gegenüber der Osnabrücker Zeitung ein neues europäisches Kaufrecht an. Die nationalen Vorschriften sollen dadurch aber nicht ersetzt werden, sondern als Wahlmöglichkeit neben den Rechtsordnungen der 27 Mitgliedstaaten gelten.

In Deutschland gilt für das Kaufrecht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im BGB sind eine Vielzahl europäischer Bestimmungen zu Gewährleistungsverpflichtungen oder Widerrufsrechten verankert. Laut EU-Kommissarin Viviane Reding plant die EU nun jedoch ein eigenes EU-Kaufrecht zu schaffen.

Vorgesehen ist, dass den Konsumenten freigestellt wird die europäische Rechtsgrundlage bei einer ausländischen Order zu wählen anstatt der nationalen Anordnungen.

„Wenn die Unternehmen grenzüberschreitend verkaufen wollen, können sie dies auf der Basis eines EU-Regelwerks tun. Das spart Kosten und bringt Rechtssicherheit. Vor allem der Internethandel soll dadurch erleichtert werden“, so Reding im Interview

Das neue Kaufrecht, das Anfang März 2013 im Rechtsausschuss des EU-Parlaments Zustimmung fand, enthalte „alle wesentlichen Regeln“ für einen Vertrag, hob Reding hervor. Dazu gehörten auch vorvertragliche Informationspflichten oder Widerrufsrechte. Ende April 2013 wird es eine Abstimmung im führenden Ausschuss des Europaparlaments geben und die wichtigsten Punkte sollen noch vor Sommer besiegelt werden.

Nur 9% der Verbraucher würden bis dato Produkte im EU-Ausland erstehen und dies, obwohl sie für gleiche Produkte bis zu 24% sparen könnten. Doch fehlt den Verbrauchern das Vertrauen in ausländische Händler, weshalb sie meist im Inland einkaufen.

Immerhin 3 Millionen Kunden pro Jahr, darunter auch etwa 400.000 deutsche Verbraucher, bestellen Waren im europäischen Ausland und  bekommen von Unternehmen oft die Antwort, dass sie leider nicht ins Ausland liefern. Der neue Gesetzesvorschlag soll hier Abhilfe schaffen.