Alterskontrolle im Netz lässt zu wünschen übrig

In der Ausgabe der Welt am Sonntag vom 3. März  2013 findet man einen Artikel über die ungenügende Alters-Überprüfung beim Internet-Einkauf. Minderjährige können dort problemlos „heiße Ware“ erstehen. Zwölfjährige gelangen ganz einfach an Alkohol, Zigaretten, Sexspielzeuge oder Waffen, weil die Alterskontrolle bei den Internet-Händlern entweder fehlerhaft ist oder gleich ganz fehlt. Das ergaben die Überprüfungen der „Welt am Sonntag“.

Die Redaktion der Welt am Sonntag bestellte mit dem Account einer Zwölfjährigen bei Amazon.de, Edeka24.de, MediaMarkt.de, Cigarre24.de und Spirituosenwelt.de. Die hinterlassene Lieferadresse war eine Privatadresse. Zur Bezahlung wurde ein Jugend-Konto bei der Sparkasse, Gutscheinkarten oder eine Prepaid-Kreditkarte verwendet.

Die Reporterinnen und Reporter hatten Prosecco, erst ab 16 Jahren freigegebene Musikstücke und einen Vibrator  bestellt und dann auch erhalten. Sie mussten bei der Bestellung kein Alter angeben. Über Amazons Internet-Marktplatz „Marketplace“ erhielt die Redaktion auch eine Softair-Pistole, eigentlich freigegeben ab 14 Jahren.

Edeka24.de lieferte Gin und Wodka, denn die gefälschte Altersangabe wurde nicht kontrolliert. Spirituosenworld.de schickte die bestellte Flasche Rum. Auf dem Paket war der Aufdruck: „Auslieferung nur an Personen über 18 Jahren“, doch wollte der DHL-Fahrer den Ausweis nicht sehen, er übergab die Sendung dem Nachbarn. Eine Stange Zigaretten von Cigarre24.de deponierte der Postbote auf dem Briefkasten.

Dieser locker gehandhabte Internet-Handel verstößt ganz klar gegen das Jugendschutzgesetz. Für die Händler kann das teuer werden: Die Pflichtverletzungen können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.