SWR-Sendung Marktcheck untersucht den Verkauf von Elektroartikeln im Internet

Derzeit scheint der Online-Handel in Fernsehreportagen mal wieder ein durchaus beliebtes Thema zu sein. Vergangene Woche befasste sich der SWR in der Sendung Marktcheck mit der Frage, ob den Verbrauchern im Internet-Handel Elektroschrott angeboten wird.

Üblicherweise geht der Kunde, wenn er bei einem Online-Händler einkauft davon aus, dass er keine unrechtmäßig importierte Ware bekommt. Dem jedoch scheint nicht so zu sein, denn laut der Reportage floriert das Geschäft mit solchen Geräten, die häufig auch noch Sicherheitsrisiken für den Verbraucher bergen.

Marktcheck berichtet von einem eBay-Käufer, der auf dem Online-Marktplatz eine iPhone-Hülle mit eingegliedertem Akku, die die Laufzeit verlängern soll, erworben hat. Preis: Knapp 15,00 Euro im Sofortkauf-Format. Der eBay-Verkäufer verzeichnete 99,8% an positiven Bewertungen, was auf einen zuverlässigen Eindruck schließen ließ.

Als das Produkt jedoch beim Käufer ankam, merkte er, dass die Akku-Hülle stark riecht. Der Kunde sorgte sich, dass die Hülle krebserregende Stoffe enthalten könnte. Ferner war der Artikel nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet, das CE-Zeichen fehlte.

Mit dem CE-Kennzeichen bestätigt der Hersteller normalerweise, dass sein Produkt die Sicherheits- sowie Gesundheitsbestimmungen der EU erfüllt. Ohne dieses Charakteristikum darf eigentlich kein Produkt in der EU gehandelt werden. Laut Vorschrift muss es gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein.

Die Akku-Hülle des eBay-Käufers arbeitete schon kurz nach dem Kauf nicht mehr einwandfrei. Daraufhin fragte er beim eBay-Verkäufer nach, der ihn auf das CE-Zeichen auf der Verpackung verwies. Der Händler behauptete, das Gerät sei technisch kontrolliert. Belegen aber wollte er das nicht. Der Kunde wandte sich daraufhin an eBay. In eBays- Geschäftsbedingungen steht, dass Produkte ohne CE-Kennzeichnung nicht angeboten werden dürfen. Händler, die dem nicht Rechnung tragen, können sogar gesperrt werden. eBay reagierte aber auf die Kundenanfrage nicht.

Das Team von Marktcheck berichtet weiter, dass man auch noch Wochen später auf dem Online-Marktplatz ohne Schwierigkeiten ein solches Gerät ordern konnte und wieder ohne CE-Kennzeichnung auf der Akku-Hülle. Den Händler daraufhin befragt, sagte dieser dem SWR-Team, dass eine CE-Kennzeichnung auf der Verpackung ausreiche.

Marktcheck lässt die Akku-Hülle bei der Dekra im Labor auf Funktionalität, Sicherheit und giftige, krebserregende Inhaltsstoffe untersuchen. Hier weiß man: Das Risiko von Geräten die nicht den CE-Richtlinien entsprechen, ist groß. Immer wieder entdecken sie nicht CE-konforme Geräte, die bei elektrischen Mängeln unter anderem zu Stromschlägen, Kurzschlüssen oder Bränden führen. Bei mechanischen Gefährdungen kann es zu Quetschungen und zu Schnittverletzungen kommen und bei solchen, die chemische Schadstoffe beinhalten, können diese krebserzeugend sein.

Das Dekra-Testresultat ergab: Das Produkt entspricht zwar rein technisch den gesetzlichen Anforderungen, jedoch nicht den formalen wie Aufschriften am Produkt und Bedienungs-Anleitung auf Deutsch. Das bedeutet: Es entspricht nicht dem Produktsicherheitsgesetz und darf rechtlich eigentlich nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.

Wer haftet im Schadensfall, der Händler oder kann er sich aus der Verantwortung ziehen? Laut Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haftet bei Produkten aus Asien, also bei Produkten, die außerhalb der EU in ein EU-Land eingeführt werden, der Importeur für alle Schadensfälle, so ist zumindest der Käufer geschützt.

Marktcheck wollte von eBay wissen, warum nichts passierte, als der Käufer sich direkt an eBay wandte und auf das Problem der fehlenden CE-Kennzeichnung aufmerksam machte? eBay fühlt sich laut Marktcheck nicht verantwortlich und verweist stattdessen an die zuständige Aufsichtsbehörde. Dabei konnte Marktcheck nachweisen, dass das Gerät tatsächlich nicht den Richtlinien entsprach und eigentlich in Deutschland nicht hätte gehandelt werden dürfen.

Der eBay-Käufer will sein Gerät nun den zuständigen Aufsichtsbehörden schicken. Und, wenn auch nur ein kleiner Trost: Wer ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung erworben hat, hat ein Rückgaberecht.

Zum Schluss noch – Sicherheitstipps für Verbraucher:

Mit dem CE-Kennzeichen wird auch Missbrauch betrieben. Handelt es sich um eine Fälschung, stehen die Buchstaben „CE“ in kleinerem Abstand nebeneinander. In diesem Fall steht die Abkürzung nicht für Europäische Gemeinschaft (französisch: „Communautés Européennes“), sondern für „China Export“. Auf Nummer sicher gehen Konsumenten, wenn auf Produkten zusätzlich ein GS-Zeichen (steht für „Geprüfte Sicherheit“) vermerkt ist. Dieses VDE-Prüfzeichen des Prüf- und Zertifizierungsinstituts steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.

Wiederholungen der Sendung:

  • am 28.02.2013, 17.30 Uhr in EinsPlus
  • am 01.03.2013, 10.45 Uhr in EinsPlus
  • am 02.03.2013, 07.45 Uhr in EinsPlus
  • am 03.03.2013, 04.00 Uhr in EinsPlus
  • am 04.03.2013, 01.00 Uhr in EinsPlus