Versandhandel von Medikamenten und worauf man achten sollte

Deutsche Verbraucher kaufen verstärkt Arzneimittel im Internet. Mehr als 16 Millionen Bundesbürger haben schon frei verkäufliche oder apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel im Web bestellt. Das sind 30% aller Internet-Nutzer. Anfang 2011 waren es erst 9 Millionen. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM hervor.

Vor allem Frauen nutzen Versandapotheken: 33% hat bereits Medikamente im Netz geordert, bei den Männern sind es hingegen nur 27%. „Die Bestellung von Medikamenten im Internet ist mittlerweile für viele ähnlich selbstverständlich wie von Büchern oder Kleidung“, sagt Dr. Pablo Mentzinis, E-Health-Experte beim BITKOM. „Online-Apotheken bieten wichtige Vorteile: In der Regel sind sie bei frei verkäuflichen Medikamenten günstiger, zudem können Arzneimittel zeit- und ortsunabhängig bestellt werden. Damit sind sie insbesondere für Arbeitnehmer und auch ältere Menschen eine wichtige Alternative zu Präsenz-Apotheken.“

Internet-Apotheken sind oft aufgrund der niedrigen Preise von rezeptfreien Medikamenten interessant. Hauptgrund dafür sind die im Vergleich zu Präsenz-Apotheken geringeren Fixkosten im Online-Versandhandel. Einzelne rezeptfreie Medikamente können um mehr als 50% günstiger sein. Die Versanddauer bei inländischen Apotheken beträgt zwischen 2 und 3 Tagen, bei ausländischen Versandapotheken meist etwas länger. Bestellungen von Arzneimitteln im Internet lohnen daher nur dann, wenn Arzneimittel auf Vorrat geordert werden und nicht zur akuten Medikation genutzt werden müssen. Auch sollte man die Lieferzeit mit in Betracht ziehen, wen es darum geht, dass man die Medikamente zu einem bestimmten Termin einnehmen muss, wie es beispielsweise bei Verhütungsmittel der Fall ist.

Der Versandhandel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln via Internet ist seit Anfang 2004 gestattet. Seitdem ist die Anzahl zugelassener Online-Apotheken kontinuierlich gestiegen. Aktuell sind insgesamt 3.000 Versandapotheken registriert, von denen ungefähr 80% eine Webseite besitzen. Alle zugelassenen Web-Apotheken sind in einem Versandapothekenregister eingetragen – darunter auch viele Präsenz-Apotheken, die das Online-Geschäft zusätzlich betreiben. Eine Zulassung wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt.

Alle zugelassenen Versandapotheken listet das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auf. Es gibt auch ausländische Apotheken mit einer Versanderlaubnis für Deutschland. Zugelassen werden jedoch nur Apotheken aus bestimmten europäischen Ländern. Online-Apotheken aus dem Ausland müssen sich hierfür an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten. Die Regelung wurde im Rahmen der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Jahr 2012 beschlossen. Kernziel der AMG-Novelle ist die Stärkung der Arzneimittelsicherheit, insbesondere der Schutz vor gefälschten Arzneimitteln.

Beim Medikamentenkauf im Web ist auch Vorsicht geboten. Unseriöse Anbieter verkaufen gefälschte und nicht zugelassene Ware
. BITKOM gibt Ratschläge für den sicheren Online-Medikamentenkauf:

1. Woran erkennt man seriöse Versandapotheken im Internet?

Zunächst lohnt sich ein Blick in das Impressum der Online-Apotheke. Hier sollten alle wichtigen Informationen aufgelistet sein: Adresse, Name des verantwortlichen Apothekers, Telefonnummer, Aufsichtsbehörde und die zuständige Apothekenkammer. Die Apotheken dürfen auf ihrer Website mit einem Sicherheitslogo des DIMDI auf den Eintrag im Versandapothekenregister hinweisen. Durch den Klick auf das Logo gelangt der Verbraucher zum Registereintrag der Apotheke. Bei der Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten verlangen seriöse Versandapotheken die postalische Zusendung des Rezepts. Weiterhin sind Versandapotheken zu einer telefonischen Beratung des Kunden gesetzlich verpflichtet. Die Beratungshotline muss dabei mit deutschsprachigem pharmazeutischem Fachpersonal besetzt sein.

2. Welche Medikamente können online bestellt werden?

Online-Apotheken verkaufen sowohl frei verkäufliche als auch verschreibungspflichtige Medikamente. Erstere sind im Web oft günstiger als bei Präsenzapotheken. Sie unterliegen keiner gesetzlichen Preisbindung. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Preisunterschiede von über 50% gegenüber dem Herstellerpreis per Gesetz verboten.

3. Wie bestellt man freiverkäufliche und verschreibungspflichtige Medikamente im Internet?

Der Erwerb von freiverkäuflichen und apothekenpflichtigen Medikamenten im Internet funktioniert wie eine normale Online-Bestellung: Produkt aussuchen, in den Warenkorb legen und den Kauf anschließend bestätigen. Die Bestellung ist oft auch telefonisch, per E-Mail oder Fax möglich. Verschreibungspflichtige Medikamente können neben dem Produktnamen auch anhand der siebenstelligen Pharmazentralnummer auf der Website der Versandapotheke gesucht werden. Durch die siebenstellige Nummer sind Arzneimittel eindeutig gekennzeichnet. Für den Postversand des Rezepts bieten viele Apotheken ihren Kunden eine Gutschrift der Portokosten an. Oft erhalten Kunden auch Freiumschläge für die kostenlose Zusendung.

4. Gibt es einen Schutz vor gefälschten Medikamenten?

Medikamente lassen sich auf unterschiedlichste Art und Weise fälschen: Beispiele sind falsche Dosierungen, gefälschte Beipackzettel, absichtlich verlängerte Verfallsdaten oder gar eine falsche Zusammensetzung des Medikaments selbst. Auch deshalb sollte man nur bei registrierten Versandapotheken bestellen. Beipackzettel müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Verbraucher sollten skeptisch werden, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage eines Rezeptes angeboten werden.