Amazon USA könnte Second-Hand-Markt für digitale Objekte eröffnen

Amazon USA hat sich Ende Januar 2013 ein Patent sichern lassen, mit dem Nutzer gebrauchte digitale Waren verkaufen können, praktisch ein elektronischer Marktplatz für digitale Güter. Eingereicht wurde das Patent bereits am 5. Mai 2009.

Das Patent beinhaltet, dass digitale Waren wie beispielsweise Audio- und Videodateien, Apps oder elektronische Bücher vom ehemaligen Besitzer weiterverkauft werden können. Ist der Verkauf einmal abgeschlossen, so soll der Vorbesitzer keinen Zugriff mehr auf die Ware haben. Der Verkäufer erhält dann eine Art Guthaben, während der Käufer mit einer bestimmten Summe belastet wird. Amazon selbst wird eine Gebühr für die Transaktion einbehalten, die entweder vom Käufer, von Verkäufer oder von beiden eingezogen wird.

Das Konzept an sich klingt vielversprechend, doch ist es derzeit so, dass der Verkauf aufgrund der digitalen Rechteverwaltung, ein heikles Thema ist. Durch die Rechteverwaltung soll die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien kontrolliert werden. Schon im Jahr 2007 klagte Universal gegen einen eBay-Händler wegen CD-Verkäufen auf der Plattform.

Um sicherzugehen, dass der Verkäufer die Originaldatei auch wird löscht, ist im Amazon-Patent ein „personalized data store“ aufgeführt. Aus diesem persönlichen Daten-Store können dann wohl die Dateien an jemand anderen veräußert werden: „Content in a personalized data store may be accessible to the user via transfer such as moving, streaming, or download“.

Details zur Umsetzung gibt es von Amazon derzeit noch nicht.

Das Startup-Unternehmen ReDigi betreibt in den USA bereits einen Second-Hand Laden für schon verwendete Musik-Dateien, der dem Amazon-Konzept sehr nahe kommt. Das Unternehmen jedoch hat schon Schwierigkeiten mit der Musikindustrie wegen Verletzung des Urheberrechtes.