Spekulationsgeschäfte mit im Internet gekauften Weinen sollen eingeschränkt werden

Kauft ein Verbraucher im Internet Weine eines kommenden Jahrgangs und hofft auf eine Wertsteigerung, so hat er in Zukunft keinen Anspruch mehr auf das gesetzliche Widerrufsrecht. So sieht es ein Regierungsentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vor. „Dadurch soll die Spekulation mit edlen Weinen verhindert werden.

Leider ist es üblich, Weine eines kommenden Jahrgangs bereits lange im Voraus zu kaufen, obwohl noch nicht klar ist, wie wertvoll der Jahrgang dann tatsächlich wird“, so Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops, der vom BMJ um eine Expertise zum zugehörigen Referentenentwurf gebeten wurde.

Bisher gestattet das Widerrufsrecht dem Konsumenten, online georderte Waren ohne Angaben von Gründen an den Internet-Händler zurückzusenden. Dazu hat der Online-Käufer 14 Tage nach Erhalt der Ware und korrekter Belehrung Zeit.

Der Entwurf soll die vom EU-Parlament beschlossene „Richtlinie über die Rechte der Verbraucher“ in deutsches Recht umsetzen. Nach Vorgaben der EU sind bei Online-Geschäften alkoholische Getränke unter diesen beiden Voraussetzungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen:

  1. Die Lieferung kann erst nach über 30 Tagen nach Vertragsschluss erfolgen.
  2. Der Wert der bestellten Ware unterliegt Schwankungen, auf die der Händler keinen Einfluss hat.

„Auch wenn es sich bislang nur um einen Gesetzesentwurf handelt, wird diese Ausnahme vom Widerrufsrecht auf jeden Fall zum 13. Juni 2014 kommen“, weiß Dr. Föhlisch. „Die EU hat hier klare Vorgaben gemacht, wie EU-Recht in nationales Recht umzusetzen ist“, so Föhlisch weiter.