Ist der neue Rundfunkbeitrag tatsächlich nicht verfassungskonform?

Der am 1. Januar 2013 als Ersatz für die Rundfunkgebühr eingeführte Rundfunkbeitrag ist gemäß eines vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenen juristischen Gutachtens verfassungswidrig. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, verstößt der Beitrag nach Meinung des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes. Zum einen sei es eine Intervention in die Handlungsfreiheit von Unternehmen, zum anderen sei der Rundfunkbeitrag nicht mit dem Gleichheitsgebot in Übereinstimmung zu bringen.

Städte und Gemeinden, bestimmte Firmen und Branchen oder auch Behinderte, die bisher keine Gebühr zahlen mussten oder Bürger, die lediglich fürs Radio oder den PC Gebühren zahlten, werden durch die neu eingeführte Regelung stärker zur Kasse gebeten. Der Einzelhandel hat es mit teilweise außerordentlichen Steigerungen der Gebühren um das 2- bis 10-fache zu tun, vor allem dann, wenn es viele Zweigstellen gibt. Die Drogeriekette Rossman hat bereits Anfang Januar 2013 Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Ist der neue Rundfunkbeitrag tatsächlich nicht verfassungskonform?
Ist der neue Rundfunkbeitrag tatsächlich nicht verfassungskonform? 1

Christoph Degenhart erklärt ferner, dass es sich beim Rundfunkbetrag der ganzen Art nach eher um eine Steuer und nicht um einen Beitrag handle. Damit hätten die einzelnen Bundesländer ihn erst gar nicht beschließen dürfen, denn ihnen fehle es dafür an der Gesetzgebungskompetenz.

Die FAZ zitiert Degenhart mit einer Vielzahl von Begründungen, auf der seine Folgerungen basieren. Das Gros der Schlussfolgerungen zielt auf die Benachteiligung von Gewerbetreibenden ab. Ein Kernpunkt hierbei: Man lasse völlig außer Acht, ob es in den verschiedenen Firmen den Angestellten überhaupt erlaubt oder möglich sei, Rundfunksendungen zu empfangen. Generell hält der Verfassungsrechtler „allgemeine Vermutungen und Typisierungen“ über die Rundfunknutzung für nicht zulässig.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE gegenüber der FAZ: „Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss.“ Es bestehe dringender Handlungsbedarf. Genth verlangt ein gerechtes Beitragssystem, das im Vergleich zur vorherigen Beitragsordnung ohne Zusatzkosten  auskommt.