Der BITKOM zum Schadensersatz-Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hat heute einem Privatmann einen Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt. Dieser hatte geklagt, weil er seinen Internet-Zugang über einen längeren Zeitraum nicht nutzen konnte. Der BGH stellte fest, das Internet habe inzwischen für die private Lebensführung eine ähnlich wichtige Bedeutung wie das Auto.

BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zu dieser Entscheidung: „Wir begrüßen sehr, dass nunmehr auch von höchstrichterlicher Stelle die herausragende Bedeutung des Internets für die private Lebensführung jedes Einzelnen anerkannt wurde. BITKOM weist darauf schon seit Jahren hin. Was die Haftung der Internetdienstleister und Telekommunikationsanbieter angeht, darf man dabei nicht über das Ziel hinausschießen. Internetanschlüsse können nur deshalb so preiswert und für jeden erschwinglich angeboten werden, weil Haftungsrisiken bislang klar beschränkt waren. Daher muss – wie bei den anderen Gütern mit herausragender Bedeutung für die private Lebensführung wie Auto oder Wohnung – der Schadenersatz auf einen Anteil an der monatlichen Nutzungsgebühr begrenzt werden.

Der konkrete Fall stammt aus dem Jahr 2008. In den vergangenen Jahren hat sich die Netzqualität enorm verbessert. Der technische komplexe Anbieterwechsel funktioniert heute in aller Regel sehr viel besser. Das neue Telekommunikationsgesetz hat zudem klare Vorgaben gesetzt: Bei einem Anbieterwechsel darf die Telefon- bzw. Internetverbindung nur einen einzigen Tag unterbrochen werden. Falls der neue Anbieter doch länger brauchen sollte, so wird der Anschluss in der Zwischenzeit automatisch auf den bisherigen Anbieter umgestellt.“