Unerlaubte Nutzung von Fotos auf eBay – OLG Braunschweig entscheidet

Die nicht zulässige Verwendung von Fotos im Internet ist trotz vieler Klagen immer noch ein aktuelles Thema. Abmahnungen mit oft hohen Zahlungsansprüchen sind die Folge.

Das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 8.2.2012, Az.: 2 U 7/11) musste die Frage klären, wie hoch der Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverstößen ist, wird das Foto zum Beispiel auf dem Online-Marktplatz eBay genutzt. So zu lesen auf anwalt24.de.

Geklagt hatte ein Mediengestalter, der auf dem Online-Marktplatz eBay Artikel veräußerte und dafür professionelle Bilder machte. Die Fotos nutzte er für seine eigenen Versteigerungen. Er fand dann heraus, dass ein anderer eBay-Verkäufer 4 seiner selbst angefertigten Fotos für Auktionen verwendete, ohne dafür die Erlaubnis erhalten zu haben.

150,00 Euro pro Foto verlangte der Mediengestalter als Schadensersatz zuzüglich eines Verletztenzuschlages von 100%. Auch forderte er die Erstattung  der Anwaltskosten. Orientierungshilfe bekam er über die MFM-Honorarempfehlung-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing).

Unerlaubte Nutzung von Fotos auf eBay – OLG Braunschweig entscheidet
Unerlaubte Nutzung von Fotos auf eBay - OLG Braunschweig entscheidet 1

Die Richter des OLG Braunschweig lehnten die Klage zu großen Teilen ab. Sie waren der Meinung, dass der Kläger keinen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten habe. Die Begründung: Der Kläger hatte bereits in vorherigen Fällen den Urheberrechtsverstoß erkannt und sei selbständig gegen diese vorgegangen. Daher sei auch in dem aktuellen Fall die Unterstützung eines Anwaltes nicht notwendig gewesen.

Dem Mediengestalter wurde für seine Fotos ein Schadensersatz von 20,00 Euro je Foto zugestanden. Nach Meinung des Gerichtes könne die MFM-Honorarempfehlung bei Versteigerungen nicht als Maßstab herangezogen werden, da in der Vertragspraxis des Klägers nur bis zu 4 Wünsche für die Bildverwendung an ihn herangetragen wurden. Der Kläger wird hier lediglich als Lizenznehmer veranlagt. Komplett verweigert wurde ein Verletztenzuschlag.

Fazit anwalt24.de: Die Entscheidung geht gegen die zum Teil ausufernde Abmahnpraxis der vergleichsweise geringen Verstöße des Fotoklaus bei Privatauktionen vor und wird von anwalt.de daher begrüßt.