eBay-Händler aufgepasst: Abmahngefahr wegen eBay-Hinweisen zum Widerrufsrecht

Rechtsanwalt Christian Solmecke macht eBay-Händler auf eine Neuerung auf dem Online-Marktplatz aufmerksam, die unter Umständen zu Schwierigkeiten für die Händler führen kann.

eBay blendet neuerdings bei manchen professionellen Händlern 2 Hinweise oberhalb der Widerrufsbelehrung ein: Der erste heikle Hinweis eBays bezieht sich auf die Dauer der Widerrufsfrist, der zweite Hinweis gilt den Rücksendekosten. Wie Anwalt Solmecke in seinem Blog antiquariatarecht.de schreibt, bergen beide Einblendungen ein hohes Abmahnrisiko.

Dauer der Widerrufsfrist

eBay blendet direkt oberhalb des Kastens mit der Widerrufsbelehrung des Händlers am Ende der Artikelbeschreibung den folgenden Text ein: Unter der Überschrift „Widerrufs- und Rückgabebelehrung“ steht:

„Nachdem der Artikel bei Ihnen eingegangen ist, widerrufen Sie den Kauf und geben Sie den Artikel innerhalb der folgenden Frist zurück: 14 Tagen“.

Dieser eBay-Hinweis könnte so verstanden werden, als ob der Widerruf erst nach der Ankunft der Ware ausgesprochen werden darf. Dies jedoch sei nicht richtig.

Rücksendekosten

Unter der Überschrift „Rücksendung“ steht: „Widerrufsrecht:

Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 Euro nicht übersteigt.“

Dieses sei ebenso falsch. Er berücksichtige zum Beispiel nicht, dass dem Verbraucher nur die regelmäßig anfallenden Rücksendekosten aufgebürdet werden dürfen. Zudem muss er bestenfalls dann zahlen, wenn er wirklich die bestellte Ware bekommen hat.

Der eBay-Händler könne in beiden Fällen eine Abmahnung wegen Irreführung des Verbrauchers erhalten. Nach Solmeckes Ansicht könne er sich auch nicht darauf berufen, dass die Hinweise von eBay eingeblendet werden.

Als eBay-Händler sollte man die Hinweise unbedingt überprüfen und gegebenenfalls die Einstellungen im Mitgliedskonto verändern. Vorsichtshalber sollten die „Einstellungen zur Abwicklung von Rücknahmen“ deaktiviert werden.