EU-Verbraucherrechte sollen bald weiter vereinheitlicht werden

EU-Verbraucherrechte werden bald einheitlicher
EU-Verbraucherrechte sollen bald weiter vereinheitlicht werden 1

Kurz vor Ende des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Konsumenten in ausländischen Web-Shops dieselben Rechte haben wie in inländischen Online-Shops.

Die Verbraucherrechte in der EU sollen dadurch vereinheitlicht werden. So sollen zukünftig für die deutschen Verbraucher, die in ausländischen Shops der EU einkaufen, dieselben Informations- und Widerrufsrechte gelten wie beim Einkauf in inländischen Web-Shops. Überdies sollen die Regelungen für den Fernabsatz ebenso für Finanzservices gelten, die außerhalb von Geschäftsräumen, sprich im Internet, vertrieben werden.

Ein weiterer Punkt: Unternehmen sollen darin eingeschränkt werden, für Dienstleistungen wie Kreditkartenzahlung oder den Anruf bei einer Kunden-Hotline Extragebühren zu fordern. Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums führe das geplante Gesetz auch zu Kostenreduzierung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen. So könnten Unternehmen in Zukunft ein europaweites Muster für die Widerrufsbelehrung verwenden. Schließlich würde das bisher „ewige“ Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung künftig nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen.