Vorsicht beim Ankauf angebrochener Arzneien auf dem Online-Marktplatz eBay

Eigentlich hat eBay einen Grundsatz zum Arzneimittelverkauf, der lautet: „Es ist verboten Arzneimittel anzubieten.“ Einzig Apotheker dürfen in der Kategorie Medikamente von Apothekern Arzneimittel verkaufen. Sie müssen jedoch im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information erfasst sein. Außerdem sind sie verpflichtet das Anmeldeverfahren für Apotheker bei eBay zu durchzlaufen.

Bei den auf eBay oder Amazon angebotenen Präparaten handelt es sich meistens um nicht-verschreibungspflichtige Präparate [das heißt, Arzneimittel, die ohne Rezept in Apotheken veräußert werden dürfen], die von Versandapotheken angeboten werden.

Aber bei eBay gibt es auch Privatverkäufer, die beispielsweise angebrochene Vitasprint-Verpackungen versteigern. Das ist nach dem eBay-Grundsatz verboten, denn bei Vitasprint handelt sich um ein als Arzneimittel zugelassenes Präparat.

Potentielle Interessenten sollten beim Ankauf solcher Angebote sehr vorsichtig sein. Denn hat der Anbieter das Mittel zum Beispiel unsachgemäß gelagert, können sich die Wirkstoffe verändern oder unwirksam sein. Zudem kann es passieren, dass durch die Veränderung der Wirkstoffe Nebenwirkungen wie Übelkeit, Durchfall, Bauchkrämpfe oder ähnliches eintreten.