Missbrauchs der Marktmacht: EU-Kommission erwartet Vorschläge von Google

In Europa ist Googles Marktposition extrem stark und deutlich stärker als in den USA. Aus diesem Grund soll der kalifornische Konzern in Europa von den Wettbewerbsbehörden härter angepackt werden. In den Vereinigten Staaten laufen rund zwei Drittel aller Suchanfragen über Google, in Europa sind es bis zu 90%.Weltweit kontrolliert Google etwa 70% des Suchmaschinen-Marktes.

Der Vorwurf gegen Google, dass man bei den Suchergebnissen seine eigenen Dienste gegenüber Rivalen begünstige, ist nicht neu. Schon seit 2 Jahren tobt der Krieg zwischen der EU und Google. Die Kommission hatte schon im November 2010 das Verfahren gegen Google wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht eingeleitet und will die Macht Googles nun endgültig eindämmen. Joaquín Almunia, EU-Wettbewerbskommissar, setzt als oberster Kartellwächter Google ein Ultimatum bis Ende Januar 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Google reagieren und Änderungsvorschläge unterbreiten. Tut Google das nicht, wird es zu Sanktionen kommen. Es drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 10% des Geschäftsvolumens.

Almunia wolle Google dazu zwingen, die Resultate seiner Suchmaschine in Zukunft anders darzustellen. Wettbewerber bekämen aktuell angeblich die schlechteren Plätze in der Rangfolge, womit Google den eigenen Produkten und Diensten einen unlauteren Vorteil verschaffe.

Es geht vor allem um Google-Suchen nach anderen, spezialisierten Suchdiensten. Google betreibt selbst solche sogenannten „vertikalen Spezialsuchdienste“. Sucht man danach zeigt Google, so die EU-Kommission, zuerst nur die Links, die zu seinen eigenen vertikalen Suchdiensten führen, an. Die Konkurrenten findet man hingegen erst viel weiter unten.

Warum aber wird Google von der US-Handelsbehörde FTC pfleglicher behandelt als von den EU- Wettbewerbshütern? In den USA war Google erst letzte Woche einer Wettbewerbsklage wegen des möglichen Missbrauchs seiner Marktmacht entgangen.

Almunia erklärt es zum einen mit dem Unterschied zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen. In den USA sei das Potential für Klagen aus der Privatwirtschaft größer. Zum anderen hatte die amerikanische Kartellbehörde FTC erklärt, dass die Platzierung von Googles eigenen Diensten vor den Offerten von Rivalen in den Suchresultaten keine Verzerrung des Wettbewerbs sei. Google hat in den USA jedoch auch Zugeständnisse gemacht.

Wenn die Wettbewerbshüter in Europa nun tatsächlich strenger gegen Google vorgehen, so bedeutet das eine immense Erschwerung des Business. Gegebenenfalls müssten dann regional unterschiedliche Angebote betrieben werden und das mit eigenem Aufwand. Die Internet-Suche ist aber nach wie vor der bedeutendste Geschäftszweig des Suchmaschinenriesen, denn meiste Geld kommt aus der Werbung im Umfeld der Suchanfragen.