Betrüger nutzen Bilderklau für neue Betrugsmasche bei eBay

Beim vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion kann trotzdem ein Kaufvertrag zustande kommen, das haben inzwischen verschiedene Gerichtsurteile ergeben. Diese Tatsache nutzen mittlerweile Betrüger, um preisgünstig an hochwertige Mobiltelefone zu kommen. Meist tummeln sich die Gauner auf dem Online-Marktplatz eBay. Sie harren auf Offerten mit teuren Artikeln, bei denen der Verkäufer Herstellerfotos oder Bilder aus anderen nicht eigenen Quellen verwendet. Die Nutzung fremder Fotos ohne Billigung des Rechteinhabers ist jedoch verboten und man verstößt damit gegen das Urhebergesetz. Die Folge: Abmahnungen flattern ins Haus. Oft muss der Nutzer der Fotos noch Schadensersatz bezahlen.

Die Betrüger warten dann auf solche Angebote und bieten schnell den Mindestpreis von meist nur einem Euro. Ein Komplize kontaktiert dann den Verkäufer und macht ihm klar, dass er durch die Nutzung des fremden Fotos gegen das Urheberrecht verstößt. Auch weist er auf die unter Umständen teuren Folgen hin. Beendet der Anbieter daraufhin verängstigt die Offerte, meldet sich der betrügerische Bieter. Er verlangt die Lieferung des nur einen Euro teuren Handys. Zunächst scheint es so, als fordere der Gauner zu Recht die Herausgabe, denn wie oben bereits angedeutet: Ein eBay-Angebot ist von Anfang an bindend. Mit dem bei der vorzeitigen Beendigung der Versteigerung Meist­bietenden kommt ein Kauf­vertrag zustande.

Drei solcher Fälle binnen 3 Wochen liegen Rechts­anwalt Ingo Driftmeyer aus Kiel vor. Geboten wurde jeweils auf iPhone-Geräte und ähnlich hochwertige Mobiltelefone, so der Anwalt. Zwar sei die Verwendung fremder Fotos illegal, doch die Masche der Gauner besonders arglistig.

Wenn ein Verkäufer bei eBay seine Versteigerung einfach stoppe, komme in vielen Fällen effektiv ein Kauf­vertrag mit dem bis dahin Höchst­bietenden zustande. Provoziert eine Person allerdings den Abbruch, um daraus wirtschaftlich Profit zu schlagen, handelt diese Person rechtsmissbräuchlich, begründet Ingo Driftmeyer.

Den Betroffenen rät er daher sich gegen solche Ansprüche zur Wehr zu setzen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich mit eBay-Auktionen auskennt. Bei den oben angeführten 3 Fällen war immer das gleiche eBay- Mitglied Meistbietender und immer das gleiche eBay-Mitglied hatte die Urheber­rechts­verletzung angemahnt.