Amtsgericht Bielefeld: Kündigung eines langjährigen eBay-Nutzers ist rechtens

eBay kann einem Vertragspartner ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen. Das bestätigte nun das Amtsgericht Bielefeld (Az. 444 C 53/12). Die Klage eines 63-jährigen Bielefelders gegen eBay blieb daher erfolglos.

eBay hatte dem Bielefelder im März 2012 eine ordentliche Kündigung zugesandt und berief sich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hier ist in §4 „Sanktionen, Sperrung und Kündigung“ Abs.4 das Recht der gegenseitigen Kündigung festgelegt. Eine Begründung für den Ausschluss des langjährigen eBay-Käufers gab es jedoch nicht. Seit dem Jahr 1999 war der Kläger als Käufer bei Internet-Auktionen aktiv.

Allerdings, so der Amtsgerichtsdirektor Jens Gnisa, der den Zivilprozess verhandelte, gab es vor Jahren eine Klage des Bielefelders gegen eBay. Der 63-Jährige wollte dadurch Auskunft über die Kundendaten eines Verkäufers erzwingen, der einen angebotenen Artikel vor Ablauf der Auktion aus der Versteigerung genommen hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bielefelder noch das höchste Gebot abgegeben.

Im aktuellen Fall sah das Gericht eBay im Vorteil. Generell könne man Vertragsverhältnisse durchaus kündigen, so das Gericht. Für eBay greife auch kein so genannter „Kontrahierungszwang“ [Kontrahierungszwang ist die Verpflichtung eines Anbieters, einen Vertrag abschließen zu müssen. Diese Pflicht kann es für Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom), für Beförderungen von Verkehrsbetrieben (Bahn, öffentlicher Nahverkehr) oder Apotheken geben].

Für Privatpersonen soll durch den Kontrahierungszwang die „Daseinsvorsorge“ garantiert sein. Amtsgerichtsdirektor Jens Gnisa sah bei eBay jedoch diese Verpflichtung nicht. eBay stelle zwar einen „bedeutenden Faktor“ dar, doch gebe es „auch andere Auktionshäuser“. eBay besitze auch keine marktbeherrschende Position. Schlussendlich könne der Bielefelder ebenso ein eigenes Auktionsportal gründen, um dort seine Geschäfte zu betreiben.

Nach diesen Ausführungen des Gerichtes zog es der Bielefelder vor seine Klage zurückzuziehen, denn dadurch kam er der Abweisung der Klage und der fälligen Prozesskosten zuvor.