Was Online-Händler bei Warensendungen der Post AG beachten müssen

Seit etwas mehr als einer Woche gelten die neuen Preise der Deutschen Post AG, die für einige ihrer Produkte die Preise angezogen hat. eBay-Händler sind natürlich auch davon betroffen, denn auch Warensendungen sind teurer geworden.

Was Online-Händler bei Warensendungen beachten müssen
Was Online-Händler bei Warensendungen der Post AG beachten müssen 1

 

Als Warensendung, die nur für den innerdeutschen Versand angeboten werden, gelten bei der Deutschen Post:

  • Proben, Muster oder Gegenstände, die ihrer Natur nach als Ware anzusehen sind.
  • Als Beilagen erlaubt sind lediglich eine Inhaltsangabe, die Rechnung, Lieferschein oder ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck erlaubt. Briefliche, individuelle Mitteilungen dürfen nicht enthalten sein.
  • Warensendungen müssen frankiert und als „Warensendung“ gekennzeichnet sein.
  • Damit diese Sendungen entsprechend kontrolliert werden können, ist offener Versand bei unter 100 aufgegebenen Sendungen erforderlich. Das bedeutet die Verpackung muss zerstörungsfrei geöffnet werden können und das Wiederverschließen der Verpackung muss möglich sein (z.B. mit Musterklammern). Das Briefgeheimnis gilt nicht bei einer Warensendung.

Sind die Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt eine Rücksendung oder es wird Nachentgelt erhoben.

Was für eBay-Verkäufer noch wichtig ist

Warensendungen werden von der Deutschen Post untergeordnet behandelt. Das bedeutet Laufzeiten von bis zu 4 Werktagen sind möglich. Auch wird die Nachverfolgung der Sendung nicht angeboten und versichert ist der Versand ebenfalls nicht. Diese Tatsachen sollten beim Verkauf der Artikel auf eBay klar hervorgehoben werden.

Da der Standard-Versand bei der Warensendung seit dem 1. Januar 2013 entfällt, haben die eBay-Verkäufer nun nur noch die Möglichkeit, die Sendungen als Kompakt- oder Maxi-Sendung für 0,90 Euro (vorher 0,70 Euro) respektive 1,90 Euro (zuvor 1,65 Euro) zu verschicken.