Sammelklage gegen eBay in den USA zugunsten von eBay ausgegangen

Melissa Earll besitzt viele rare Sammlerstücke wie Baseball-Karten oder eine Sammlung von Münzen, die Minuten nachdem Präsident John F.Kennnedy ermordet worden war, geprägt wurde. Sie versuchte auf eBay daraus Geld zu machen, aber es ist ihr nicht gelungen.

Sie wollte eBay dafür verantwortlich machen und reichte bereits im Jahr 2010 Klage gegen das Unternehmen ein. Sie bezichtigte eBay der Diskriminierung von gehörlosen Menschen. Earll kam taub  zur Welt und sie argumentierte, dass es für jemanden, der gehörlos ist unmöglich sei, sich als Verkäufer auf der Plattform zu registrieren.

Melissa Earll beklagte, dass eBays Verifikations-Dienst automatisierte Telefongespräche mit neuen Händlern durchführt, bei denen die neu registrierten Händler gebeten werden, eine PIN zu notieren, die während des Telefonanrufes durchgegeben wird. Dieser PIN-Code muss auf der eBay-Webseite eingegeben werden, um sicherzustellen, dass die angegebene Telefonnummer des Händlers korrekt ist. Da Melissa Earll die Ansage dieser PIN-Zahlen nicht hören kann, kann sie sich auch nicht abschließend bei eBay als neue Händlerin anmelden. Mehrfach, so die Klägerin, hat sie über E-Mail oder Online-Chat eBay bereits darum gebeten, ihr eine Alternative zur Überprüfung ihrer Identität bereitzustellen, doch bislang ist nichts geschehen. „eBay bietet mir nicht dieselben Möglichkeiten wie andere Menschen sie haben und das nur, weil ich nichts hören kann“, klagt die 47-Jährige.

In dem Rechtstreit musste entschieden werden, ob Internet-Unternehmen behinderten Menschen Rechnung tragen müssen, so wie es beispielsweise bei stationären Ladengeschäften der Fall ist. Ein Bundesrichter hatte die Klage bereits abgewiesen und entschieden, dass eBay „The American with Disabilities Act“ nicht befolgen muss. eBay sei kein Ort „of public accommodation”, so der Richter. Jetzt wurde die Klage vom U.S. District Court Richter Edwad Davilla erneut abgewiesen.

Earll und ihr Rechtsanwalt  argumentierten weiterhin, dass eBay die PIN-Nummer ganz einfach per SMS zukommen lassen könnten, so wie es andere Internet-Firmen auch machten.

Earll beschwerte sich zudem darüber, dass sie von Seiten eBays gefragt worden sei, ob „Vater oder Mutter, das Telefongespräch nicht entgegennehmen könnten?“ Sie erklärte, dass sie sie 47-Jahre alt sei und alleine lebe.

In einer Erklärung gegenüber FOX 4 teilte eBay nun mit, dass der U.S. District Court Richter Edwad Davilla seine Entscheidung damit begründete, dass die Klägerin ihre Beschwerde nicht mit ausreichenden Fakten belegte. Man sei zufrieden mit dem Gerichtsurteil, die Klage abzuweisen.

Earll will nun einen Schritt weitergehen und überlegt gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt die Klage beim U.S. Supreme Court einzureichen.

„Wenn andere Unternehmen wie zum Beispiel Netflix Untertitel anbieten müssen, dann muss eBay gezwungen werden die gleichen Standards anzubieten“, so Melissa Earll