Amazon erzielt Teilsieg gegen Apple im AppStore-Streit

Apple gegen Amazon, so heißt es seit März 2011, denn Apple hatte damals Klage gegen Amazon eingereicht (11-1327, US-Bezirksgericht im Northern District of California), da Amazon mit einem eigenen „App Store“ startete.Der Amazon Appstore richtet sich jedoch an Android und stand daher eher in Wettstreit zu Googles Marketplace.

Apple hatte im Jahr 2008 Markenschutz für die Bezeichnung App Store beantragt. In der Klage von Apple hieß es, Amazon nutze illegal Apples Marke und bringe diese in Zusammenhang mit Amazons Entwicklerprogramm. Das Gericht solle nun die Entscheidung treffen, Amazon den Gebrauch der Marke „App Store“ zu untersagen Im Juli 2011 scheiterte Apple jedoch mit seiner Forderung. Nach Ansicht des Gerichts konnte der Technologiekonzern Apple nicht glaubhaft belegen, dass eine Verwechslung der Marken beider Konzerne wahrscheinlich sei. Das Gericht schloss sich jedoch auch nicht Amazons Argumentation an, dass die Marke „Appstore“ für alle nutzbar sei und daher nicht geschützt werden könne.

Am 2. Januar 2013 hat die U.S. District Richterin Phyllis Hamilton in Oakland, California entschieden und Apples Klage abgewiesen. Die Unterstellung, Amazon bediene sich irreführender Werbung, könne man nicht nachempfinden. In der Beweisführung der Richterin heißt es, Apple habe keine befriedigenden Beweismittel dargeboten, um dem Gericht glaubhaft zu machen, dass ein „App Store“ nur von Apple sein könne. Zudem sei es nicht gegeben, dass Werbung hierfür automatisch den falschen Eindruck errege, in Zusammenhang mit Apple oder Apple- Produkten zu stehen.

Ein erster Schritt für Amazon ist damit getan. Doch noch ist die prinzipielle Frage nicht beantwortet, ob es weiterhin eine Marke „App Store“ geben kann oder ob es sich lediglich um die Darstellung einer Dienstleistung handelt.

Das bedeutet: Weitere gerichtliche Verhandlungen werden stattfinden. Hier geht es dann darum, über mögliche Markenrechtsverletzungen durch die Bezeichnung „Appstore for Android“ zu verhandeln. Gleichzeitig muss geklärt werden, ob der Technologiekonzern Apple an der Marke festhalten kann und auch künftig schützen darf. Die Hauptverhandlung ist für den 19. August 2013 angesetzt.

Apple-Sprecherin Kristin Huguet wollte die Entscheidung nicht kommentieren. Eine Anfrage von Bloomberg bei Amazon war zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht beantwortet worden.