BGH-Urteil: Kontoinhaber haftet für Fake-Internetshop

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 19.Dezember 2012 (Az. VIII ZR 302/11)besagt: Wer als Kontoinhaber einem Fake-Webshop unbedacht sein Konto anvertraut, muss an die geschädigten Kunden unter Umständen Schadensersatz leisten. So zu lesen auf antiquariatsrecht.de.

Im zu verhandelnden Fall hatte ein Bankkunde über das World Wide Web seine Internetkennung an die unbekannten Betreiber eines Webshops weitergegeben. Dafür erhielt er monatlich eine Zahlung in Höhe von 400,00 Euro. Der Bankkunde wusste offenbar nicht, dass es sich bei diesen Personen um Betrüger handelte. Sie betrieben einen Fake-Online-Shop, an die nichts ahnende Kunden zahlten, ohne dafür je die erworbenen Artikel zu erhalten. Darauf fielen viele Kunden herein. Somit wurde auf das Konto ein Betrag von insgesamt 51.000 Euro überwiesen. Zu den Opfern gehörte auch der Käufer einer wertvollen Videokamera, der 295,90 Euro auf das betreffende Konto überwiesen hatte. Als er die gekaufte Kamera anschließend nicht bekam, verklagte er den Kontoinhaber auf Schadensersatz.

Der Bundesgerichtshof gab der Klage des Käufers statt. Die Haftung ergab sich daraus, dass der Kontoinhaber sein Bankkonto leichtfertig für Geldwäsche zur Verfügung gestellt hat. Aufgrund der Begehung  dieser Straftat war er schon verurteilt worden. Wer eine solche Straftat im Sinne des § 261 Abs. 1, 2 und 5 StGB begangen hat, kann von den Geschädigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Fazit von Rechtsanwalt Christian Solmecke:

Als Kontoinhaber sollte man vorsichtig sein und sein Konto Dritten nicht zur Verfügung stellen. Auch sollte man für fremde Personen keine Waren bei eBay anbieten. Hier bestehe die Gefahr, dass man Gaunern sein Konto für das aus Straftaten generierte Geld zur Verfügung stelle. In diesem Fall könne man sich etwa wegen Geldwäsche strafbar machen.