BITKOM fordert Nachbesserung beim neuen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag

Grundsätzlich ist der Branchenverband BITKOM mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag einverstanden. Allerdings fordert der Hightech-Verband Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen.

BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf:

„Weil mit immer mehr Geräten wie Tablet Computern, Smartphones oder auch Spielekonsolen über das Internet Fernsehprogramme empfangen werden können, war eine Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr bei Privatpersonen überfällig. Doch ist der geplante Beitrag in Höhe von 17,98 Euro je Wohnung zu hoch.“

Die neue Lösung müsste auf jeden Fall insgesamt aufkommensneutral sein und sollte die Bürger nicht zusätzlich belasten. so Kempf. Einsparungen, die durch den Abbau des Kontrollapparats der GEZ erzielt würden, sollten an die Verbraucher weitergegeben werden. Zudem werden nach Ansicht des Verbandes Filialunternehmen und Branchen mit besonders vielen Teilzeitbeschäftigten überproportional belastet. „An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden“, sagte Kempf.

Am 1. Januar 2013 tritt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte bezahlen künftig unabhängig von der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Geräte wie Fernseher, Radios oder PCs und der Anzahl der Bewohner je Wohnung einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro. Damit sind auch alle privaten Fahrzeuge abgedeckt. Das entspricht der Höhe der bisherigen Rundfunkgebühr für Haushalte mit einem Fernseh- und Radiogerät oder PC. Für die meisten Privathaushalte ändert sich daher nichts. Wer allerdings kein Fernsehgerät sondern nur ein Radio oder einen PC besitzt, zahlt statt bisher 5,76 nun ebenfalls 17,98 Euro.

Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen keinen weiteren Beitrag mehr bezahlen. Nur für betrieblich genutzte Fahrzeuge werden monatlich 5,99 Euro fällig.

Komplizierter ist die Situation bei der Beitragsberechnung für Unternehmen. Die Höhe des Beitrags richtet sich hier nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Je Betriebsstätte kann der Beitrag so zwischen 5,99 und 3236,40 Euro liegen. Vor allem Filialunternehmen sowie Unternehmen mit sehr vielen Teilzeitbeschäftigten werden durch dieses Berechnungsmodell deutlich mehr bezahlen müssen als Unternehmen mit nur einem Standort und einem großen Anteil von Vollzeitbeschäftigten.