Spielzeugwaffen-Angebot auf eBay beschert 24-Jährigem hohe Geldbuße

Christian-Andrè T., 24 Jahr alt, wollte eine täuschend echte Spielzeugwaffe über eBay zu verkaufen. Durch die Kennzeichnung „MG, defekt“ wurde die Polizei hellhörig. Das eBay-Verkaufsangebot war keine besonders gute Idee, denn dass es sich effektiv nicht um eine scharfe Waffe, sondern um ein echt wirkendes Spielzeug handelte, war für Polizei und Staatsanwaltschaft belanglos.

Wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurde der 24-Jährige Langenfelder am 17. Dezember 2012 vom Amtsrichter zu einer Geldbuße von 1.350 Euro verurteilt. Aufgeteilt in 90 Tagessätze, genau die Grenze, unter der solche eine Verurteilung nicht ins polizeiliche Führungszeugnis kommt. T. verzichtete sofort auf alle Rechtsmittel. Normalerweise wäre eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr angezeigt gewesen.

Warum wird das Angebot einer Spielzeugwaffe so hart bestraft?

Amtsrichter Martin Bösen erklärte nach dem Urteil hierzu: „Was hier zählt, ist die Straftat im Kopf“. Der Beklagte sei die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die Waffe echt, aber defekt sei. Das Gewehr hatte er auf dem Sperrmüll gefunden. Und er hatte ein paar Schrauben in die Waffe hineingedreht, um sie selbst zu reparieren.

Begeisterung löste das Gerät bei ihm in jedem Fall aus: „Mein Mandant hat die Waffe vom Sperrmüll mitgenommen und zusammengesetzt, weil er sie als Dekoration an der Wand seines Zimmers aufhängen wollte“, schilderte der Rechtsanwalt des Angeklagten die Ausgangslage.

Dazu kam es jedoch nicht, denn die heute 19-jährige Freundin wehrte sich dagegen. Es gab auch heftigen Streit zwischen den beiden. Das Gewehr verschwand dann  für ein paar Jahre im Kleiderschrank des Angeklagten, bis es auf dem Online-Marktplatz eBay wieder auftauchte.