Der Kampf der Markenhersteller gegen den Online-Verkauf ihrer Waren

Mehrfach schon berichteten wir auf onlinemarktplatz.de vom Kampf der Markenhersteller gegen den Verkauf ihrer Waren im Internet. Es gab auch schon verschiedene Gerichtsurteile, die jedoch widersprüchlich waren, weshalb der Kampf noch nicht zu Ende ist. Die Schnäppchen aus dem Netz bereiten den Einzelhändlern damit auch weiterhin Schwierigkeiten.

In dieser Weihnachtssaison kamen am sogenannten Black Friday in den USA zwar mehr Kunden als noch 2011 in die Geschäfte, doch gekauft wurde hinterher im Internet. Im World Wide Web legten die Verkaufszahlen dann auch um 20% zu. Der sogenannte „Showrooming“-Effekt spülte viel Geld in die Kassen der Internet-Händler.

Sternjakob-Geschäftsführer Dieter Liebler gefällt diese Tendenz ganz und gar nicht, auch wenn der US-amerikanische Markt für die Schulranzen von Scout eher unbedeutend ist. Hier in Deutschland jedoch, wo zum Beispiel der Berliner Händler Wolfgang Anders die Scout-Ranzen um bis zu 30% billiger (+ Gratisversand) anbietet, spürt Sternjakob den Preisdruck. Schon im Jahr 2009 klagte der Hersteller der Scout-Schulranzen, Sternjakob aus Frankenthal, und verlor den Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin. Das Unternehmen muss ihn auch weiterhin mit Schulranzen seiner Marken Scout und 4you versorgen. Sternjakob ging in Berufung, wartet jedoch bis heute auf das Urteil. Ein Verhandlungstermin steht auch noch nicht fest.

Viele Markenhersteller sind inzwischen auf den Online-Verkauf ihrer Waren schlecht zu sprechen, denn sie befürchten einen Imageverlust sowie den Preisverfall ihrer Produkte.

So haben auch Adidas und Reebok Mitte dieses Jahres mitgeteilt, dass ihre Artikel ab spätestens Januar 2013 nicht mehr über eBay oder Amazon veräußert werden dürfen. Auch der Outdoor-Ausrüster Jack Wolfskin will zukünftig intensiver gegen Händler aus Deutschland und Österreich vorgehen, die vertragswidrig Waren von Wolfskin auf Plattformen wie eBay verkaufen.

Ebenso wollen die Rucksackanbieter Deuter, der Bergschuhspezialist Lowa, und die Sport- und Outdoorausrüster Mammut, Schoeffel und Rossigno neue Regeln hinsichtlich des Verkaufs ihrer Produkte aufstellen, um sich gegen die reduzierten Angebote im Internet zu wehren.

Doch Vorschriften beim Preis sind wettbewerbsrechtlich sehr heikel, wie Adidas und Asics schon erfahren mussten. Deshalb nutzen die Markenhersteller einen juristischen Trick, indem sie den Händlern vorschreiben, wie die Waren präsentiert werden müssen. Ignorieren die Händler die Vorschrift, erhalten sie keine Ware mehr zum Verkauf.

Plattformen wie eBay, Amazon oder der DHL-Ableger meinpaket.de sind den Herstellern ein Dorn im Auge. Zum Teil liefern Markenhersteller generell nicht mehr an Anbieter, die nicht auch ein eigenes stationäres Geschäft betreiben.

Der Sport- und Outdoorausrüster Schoeffel erklärt zu den neuen Regelungen, dass es bestimmte Händler gebe, die man eigentlich nicht mehr möchte. Doch komme man da mit Verboten nicht weit.

Der Heidelberger Schreibwarenhersteller Lamy beliefert schon seit Jahren nur Händler mit einem eigenen stationären Geschäft und denkt aktuell darüber nach, noch härter durchzugreifen. Kettler macht seinen Händlern Auflagen, und bei Alessi sowie dem Zubehörspezialisten Hama denkt man über entsprechende Anordnungen nach.

Ökonomisch werden die Markenhersteller allerdings ein Risiko eingehen. Schätzungen gehen davon aus, dass es die Hersteller einen einstelligen Millionenbetrag kosten wird, wenn sie neue Bestimmungen hinsichtlich des Internetverkaufs erlassen.

Markenverband-Hauptgeschäftsführer Christian Köhler ist überzeugt davon, dass es für immer mehr Unternehmen von Bedeutung sein wird, neben der Fokussierung auf das Produkt auch den Vertriebsweg im Auge zu behalten.

Den Markenschutz aufrecht zu erhalten ist recht kompliziert. Zum einen scheuen viele Hersteller die Auseinandersetzung mit den entsprechenden Händlern, so Sternjakob-Geschäftsführer Liebler. Und zum anderen könnten Markenhersteller beispielsweise über eBay oder Amazon eigene Markenshops betreiben. Und auch die Optionen für Händler, den Anforderungen der Hersteller Genüge zu tun, werden von den Plattform-Betreibern ständig vergrößert.

In jedem Fall ist es den Markenherstellern untersagt, ein allgemeines Verkaufsverbot über das Internet aussprechen, so Rechtsanwalt Felix Barth. Das machen auch die unterschiedlichen Urteile deutlich. So wie der Hersteller Sternjakob in Berlin seinen Prozess verloren hat, konnte ein Markenrechtsinhaber vor dem OLG München im Jahr 2009 seinen Rechtsstreit gewinnen.

eBay hat für seine Nutzer eine Liste mit den Unternehmen bereitgestellt (Deutsche Liste, Liste USA), deren Artikel nicht auf dem Online-Marktplatz verkauft werden dürfen. Diese sollte sich jeder Händler zu Gemüte führen. Die Liste ist nach Kategorien geordnet und die einzelnen Firmen darunter aufgeführt. Diese muss man anklicken um zu erfahren, was nicht erlaubt ist zu verkaufen. Doch Vorsicht: Man sollte die Angaben der einzelnen Firmen ganz genau lesen, um nicht doch in eine Falle zu tappen.

Ferner gibt es bei eBay Deutschland einen Onlinekurs, der die eBay-Grundsätze zum Schutz gewerblicher Schutzrechte (z. B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstiger immaterieller Rechte (z. B. das Recht am eigenen Bild) näher erklären soll, zum Kurs geht es hier!

 

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