Zum DropShipper in 6 Etappen – Teil 4: Gründungszuschüsse und Behördliches

Im dritten Beitrag unserer sechsteiligen Serie zum Thema DropShipping legten wir dar, dass die intensive Nutzung möglichst vieler Vertriebswege der Schlüssel zum Erfolg im Online-Handel ist. Wir zeigten Ihnen, wie einfach es sein kann, Produkte bei Amazon und eBay einzustellen. Weiter berichteten wir von Werbeplattformen wie Preissuchmaschinen, Online-Verzeichnisse und Webkataloge und klärten Sie über die wichtige Bedeutung auf, die soziale Netzwerke gerade in der Startphase einer Unternehmensgründung spielen können. Im folgenden Beitrag erfahren Sie welche staatlichen Fördermöglichkeiten es für Existenzgründer gibt und, was auf Sie als künftiger DropShipper in Bezug auf Ämter und Behörden zukommen wird.

Mehrfach bereits sprachen wir die Vorteile an, die ein DropShipping Händler gegenüber einem klassischen Online-Händler besitzt. Er muss kein Warenlager bevorraten, es nicht aufbauen und braucht kein logistisches Fachpersonal zu beschäftigen. Der geringere Bedarf eines DropShipping Händlers an Startkapital ändert nichts an der Tatsache, dass auch er Geldmittel benötigt. Sei es für die Geschäfts- und Büroausstattung oder für bauliche Maßnahmen bei der Einrichtung eines Home-Office. Das Wichtigste wird jedoch häufig von angehenden Gründern übersehen: der Lebensunterhalt. Vor allem, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, fehlen die Einnahmen in den ersten Monaten. Denn so lange dauert es erfahrungsgemäß, bis das neu gegründete Handelsunternehmen erste Gewinne abwirft, mit denen sich der Lebensunterhalt bestreiten lässt. Bei unzureichenden Eigenmitteln empfiehlt sich die Beschäftigung mit den Möglichkeiten staatlicher Förderung. Verschiedene Programme stehen hierfür staatlicherseits bereit. Das bekannteste Programm ist der Gründerzuschuss, der für ALG I-Empfänger besonders interessant ist. Die Höchstfördersumme beträgt derzeit 23.800,- Euro. Die Fördermittel werden als Zuschüsse gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Wie hoch die Fördersumme im Einzelfall jeweils ist, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Antragstellung für staatliche Zuschüsse vor der amtlichen Gründung erfolgt sein muss, die durch die Gewerbeanmeldung dokumentiert wird. Ein Grund mehr sich über die Fördermöglichkeiten bereits im Vorfeld schlau zu machen.

Oftmals schrecken Gründungswillige vor der Selbständigkeit zurück, weil sie eine unrealistische Vorstellung von den Gründungsformalitäten haben. Diese sind aber weitaus weniger kompliziert als gemeinhin angenommen. Für den Start einer selbständigen Existenz als Online-Händler bedarf es nämlich nur einer Gewerbeanmeldung bei der lokal zuständigen Behörde. Gegen eine Gebühr, die je nach Region zwischen 15,00 und 30,00 Euro beträgt, stellt sie einen Gewerbeschein aus. Dieser begründet formal die Aufnahme der Selbständigkeit im Bereich DropShipping in Deutschland. Das Gewerbeamt interessiert sich bei der Gewerbeanmeldung ausschließlich dafür, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Denn das ist in steuerrechtlicher Hinsicht relevant, weswegen diese Anmeldung automatisch dem Finanzamt mitgeteilt wird, welches sich alsbald beim Existenzgründer mit einem Fragebogen melden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie gut beraten einen versierten Steuerberater an Ihrer Seite zu haben, der sich mit allen Formalitäten rund um die Gründung auskennt, und Sie in steuerrechtlichen Belangen kompetent berät und begleitet. Je früher Sie einen Steuerberater in Ihr geplantes Vorhaben einbeziehen, desto besser kann er Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden vertreten. Am besten erfolgt dies bereits in einer frühen Planungsphase. Optimal ist es, wenn der Berater bereits Erfahrung mit Unternehmen aus den Bereichen Online-Handel oder E-Commerce mitbringt. Das hilft besonders bei der täglichen Kommunikation mit dem Steuerbüro. Neben einem Steuerberater kann auch ein Fachanwalt für IT-Recht wertvolle Dienste im Hinblick auf die rechtssichere Ausgestaltung Ihres Online-Shops leisten. Vor allem müssen Rechts- und Verbrauchertexte wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen auf einem rechtlich sicheren Fundament stehen. Über diese shoprelevanten Rechtsthemen hinaus kann der Fachanwal!
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ch bei anderen Fragen beraten, wo es etwas um rechtliche Regelungen beim Umgang mit bestimmten Produkten geht.

Im nächsten Beitrag unserer DropShipping-Serie wenden wir uns der Frage nach dem optimalen Shopsystem für den DropShipping Händler zu und geben Ihnen Hilfestellungen, um Systemlösungen richtig beurteilen zu können.

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