eBay-Verkäufer narrt Kunden – 3 Monate auf Bewährung

Zwei Goldbarren mit Prägung, eingeschweißt, so sah das Foto auf dem Online-Marktplatz eBay aus, dass der Verkäufer „Ruben 90“ einstellte. Im dazugehörigen Text wurde jeweils eine Feinunze (31,10 Gramm), zum Sofort-Preis von 2.450 Euro angeboten.

Der eBay-User Steven B. wollte aus einer Abfindung etwas Geld anlegen und hat bei eBay das Angebot gefunden. Er bot mit und bekam den Zuschlag für 2.220 Euro. Wenige Tage später bekam die „Ware“ per Post und Entsetzen machte sich breit: Das Päckchen enthielt ein 20 x 25 Zentimeter großes Foto der Barren, gedruckt auf Leinwand – von den Barren selbst keine Spur!

Er habe das Bild zurückschicken wollen, der Verkäufer jedoch hatte zurückgemailt, das Bild sei extra gefertigt und signiert. Er könne es nicht zurückgegeben. Tatsächlich befand sich auf der Rückseite des Fotos eine Widmung: „Für Steven. Ein Kunstkenner, der die wahre Botschaft des Bildes verstanden hat.“

Der Verkäufer Ruben R. stand jetzt wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Im Prozess verteidigte er sein Bild als Kunst: „Ich finde, ich bin schon begabt“. Zudem habe sein Angebot unter der Kategorie „Kunsthandwerk“ gestanden und nicht unter „Edelmetall“. Er habe kein Gold angeboten. „ Das wäre ja auch teurer gewesen.“

Die im Text angeführten Fachbegriffe hätten lediglich dazu gedient, Kunden, die sich für Gold interessierten, auf seine Offerte aufmerksam zu machen.

Der Richter jedoch war sicher, dass Ruben R. Käufer in die Irre führen wollte. Zwar sei der Käufer ebenfalls leichtsinnig gewesen, der Verkäufer jedoch habe auf den Irrtum spekuliert. Verurteilt wurde der bislang nicht Vorbestrafte zu 3 Monaten auf Bewährung.  Ferner muss er 1.000 Euro an sein Opfer zahlen und darf 2 Jahre lang im Internet keine Waren verkaufen.