Keine Umsatzsteuer auf eBay-Privatverkäufe
Verkauft eine Person auf dem Online-Marktplatz eBay Waren privat, so unterliegt sie normalerweise nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg am 22. Oktober 2012 schriftlich mitgeteilt hat, gilt das auch bei hohen Erlösen, jedoch nur solange die Verkäufer nicht wie [gewerbliche] Händler auftreten (Az.: 14 K 702/10).
Hintergrund
Die Klägerin hatte binnen eines Jahres zirka 140 Pelzmäntel bei eBay zur Auktion angeboten und dadurch 77.000 Euro generiert. Das Finanzamt vermutete, dass die Frau einen gewerblichen Handel betreibt und verlangte von der Verkäuferin Umsatzsteuer. Die Frau jedoch widersprach dem Finanzamt und erklärte, dass die Pelzmäntel allesamt aus der Erbschaft ihrer verstorbenen Schwiegermutter stammten… .
Das Finanzamt glaubte der Frau nicht, weshalb der Fall vor das FG Baden-Württemberg kam. Die Richter hier schenkten der eBay-Verkäuferin Glauben. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass die Frau die Pelzmäntel selbst und zum Zweck des Wiederverkaufs gekauft habe. Das Finanzamt habe auch keine Belege dafür gefunden, dass die Klägerin die Pelzmäntel selbst eingekauft hätte. Damit sei die eBay-Nutzerin „nicht wie ein Händler am Markt und damit auch nicht unternehmerisch tätig geworden“, so das Urteil vom 18. Juli 2012. Umsatzsteuer werde somit nicht fällig. Dass sich die Frau beträchtliche Arbeit mit ihren Veräußerungen gemacht habe, ändere daran nichts.
- Urteil des OLG München: Online-Händler müssen Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform umsetzen - 23. Februar 2021
- Betrug bei eBay: 46-Jähriger muss zwei Jahre hinter Gitter - 23. Juli 2016
- PayPal-Kunden abermals im Visier Kriminellen: “Bestätigung Ihrer Zahlung an Ludwig Schröder GmbH & Co. KG” - 14. Juli 2016