Nicht-Einhaltung der Spielzeugverordnung führt zu Abmahnungen

Seit dem 20.Juli 2011 gilt die neue Spielzeugverordnung schon. Als  gewerblicher Verkäufer auf dem eBay-Marktplatz sollte man daher die neuen Regelungen beachten.

Die neue Spielzeugverordnung enthält essentielle Sicherheits-anforderungen für Spielsachen, wobei zwischen den allgemeinen Gefahren wie Gesundheitsschäden sowie körperlichen Verletzungen und speziellen Risiken, worunter auch die besonderen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf physikalische und mechanische Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität fallen, zu unterscheiden ist.

Bei der Kanzlei Ferner-Alsdorf gehen jedoch verstärkt Abmahnungen ein, die sich auf die Spielzeugverordnung beziehen. Anscheinend werden vor allem auf dem Online-Marktplatz eBay nach Offerten gesucht, die erforderliche Warnhinweise, insbesondere dem Hinweis „nicht geeignet für unter 3-Jährige”, nicht aufweisen.

Die Streitwerte werden hier regelmäßig um die 10.000 Euro bis 20.000 Euro angesetzt. Die Unterlassungserklärungen werden dabei zum Teil viel zu weit gefasst. Bisweilen sind sie nicht einmal mehr nur auf den Online-Handel eingeschränkt. Für den Betrieb eines Business stellen solche Unterlassungserklärungen eine enorme Gefahr dar.

Ratsam ist es in jedem Fall bei der Veräußerung von Spielzeug die Spielzeugverordnung in keinem Fall außer Acht zu lassen und diese zwingend einzuhalten.

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