Unangemessenes Verhalten von eBay-KÄUFERN kann nun schneller gemeldet werden

Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, ist es seit heute, dem 16. Oktober 2012 nun für eBay-Verkäufer sehr viel einfacher, unangemessenes Käuferverhalten zu melden. Das gibt Verkäufern mehr Schutz vor unangemessenem oder missbräuchlichem Käuferverhalten.

Unangemessenes Verhalten von eBay-Käufern kann nun schneller gemeldet werden
Unangemessenes Verhalten von eBay-KÄUFERN kann nun schneller gemeldet werden 1

So zum Beispiel, wenn der Käufer

  • unangemessene Forderungen stellt,
  • eine unangemessene Bewertung abgegeben hat,
  • den Käuferschutz-Prozess von eBay oder
  • die Option zu Rücksendung missbraucht.

Wenn Verkäufer mit derartigem Verhalten seitens einiger ihrer Kunden zu tun haben, sollten Händler diese Käufer bitte melden.

Anhand der Meldung sowie weiterer Informationen, die eBay über den Käufer hat, wird untersucht werden, ob der Käufer wegen seines Verhaltens bereits aufgefallen ist. Wenn dem so ist, werden angemessene Schritte unternommen. Diese können sowohl Einschränkungen der Kaufaktivitäten als auch den vorläufigen oder endgültigen Ausschluss des Käufers vom eBay-Marktplatz beinhalten. Das Ganze sollte nicht länger als eine Woche dauern.

Indem Verkäufer eBay Probleme mit Käufern melden, schützen sie nicht nur ihren eigenen Verkäufer-Status, sondern sie helfen auch, den Handel bei eBay noch fairer zu gestalten.

Für detaillierte Informationen steht auch ein Video zur Verfügung: