eBay Deutschland: Mehr Schutz für Verkäufer durch vereinfachtes Melden von unangemessenem Käuferverhalten

Wie eBay Deutschland bereits vor einiger Zeit bekanntgab, sollen die Verkäufer auf der Plattform besser geschützt werden. Das soll durch ein vereinfachtes Meldeprocedere von unangemessenem Käuferverhalten passieren.

Das ist gerade deshalb auch wichtig, da bei eBay nur der Käufer den Händler, aber nicht umgekehrt der Verkäufer den Käufer negativ bewerten kann. Häufig führte das aber dazu, dass Käufer unangemessen bewerteten, trotz fehlender Grundlage für eine Beanstandung. Da es bisher für solche Käufer keine Sanktionen gab, ist die Neuerung, die ab dem 15. Oktober 2012 auf dem deutschen Online-Marktplatz eBay gilt für eBay-Händler ein kleiner Schritt nach vorne. Für viele Händler konnten solche unangemessenen Beurteilungen zu großen Problemen, bis hin zur kompletten Entfernung vom Online-Marktplatz eBay führen.

Ab 15. Oktober 2012 wird es daher für Verkäufer einfacher, unangemessenes Käuferverhalten zu melden. Dadurch kann eBay entsprechende Sanktionen durchführen. Diese können sowohl Beschränkungen der Kaufaktivitäten als auch den vorläufigen oder endgültigen Ausschluss des Käufers vom eBay-Marktplatz beinhalten.

Ab 15. Oktober 2012 kann ein Käufer, mit dem ein Händler  Transaktionen abgeschlossen hat, aus folgenden Gründen gemeldet werden:

  • der Käufer hat unangemessene Forderungen gestellt
  • der Käufer hat eine unangemessene Bewertung abgegeben
  • der Käufer hat den Käuferschutz-Prozess von eBay missbraucht
  • der Käufer hat die Option zu Rücksendung missbraucht
  • der Käufer hat nicht bezahlt
  • andere Probleme

eBay-Mitarbeiter werden die eingegangene Meldung binnen einer Woche untersuchen.

Entsprechend des Fehlverhaltens der Käufer wird es zu folgenden Schritten kommen:

  • Käufer werden auf ihre Fehler hingewiesen und dabei unterstützt, ihr Verhalten zu verbessern, denn oft passieren Fehler auch aus Unwissenheit.
  • Käufer werden verwarnt
  • Käufer werden vorläufig oder endgültig vom eBay-Marktplatz ausgeschlossen

Detaillierte Informationen und weitere Maßnahmen erhält man hier.

In wie weit die neuen Optionen beim Verkäuferschutz tatsächlich greifen werden, muss die Erfahrung zeigen. Vielleicht aber werden die schwarzen Schafe unter den Käufern bei der Abgabe von Bewertungen zukünftig etwas vorsichtig sein.