eBay ist in bestimmten Fällen dazu verpflichtet Nutzer-Daten preiszugeben

Ein eBay-User hatte im vergangenen Jahr eine Vase mit dem Hinweis „vermutlich Meissen” auf dem Online-Marktplatz eBay angeboten. Meissen wollte gegen den Anbieter wegen Markenrechtsverletzung vorgehen und verlangte aus diesem Grund von eBay im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Herausgabe der Nutzer-Daten.

Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtete, gab das Landgericht Berlin dem Antrag mit dem Urteil (16 O 609/11) vom 13.Dezember 2011 statt.

Zwar sei die Nutzung des Zusatzes „vermutlich“ eine Restriktion, die jedoch reiche nicht aus, um eine Verletzung der geschützten Wortmarke „Meissen“ zu negieren. Es sei trotz allem eine Verbindung zum Unternehmen Meissen erzeugt.

Das Unternehmen Meissen konnte das Gericht durch 4 Charakteristika davon überzeugen, dass es sich bei der angebotenen Ausfertigung augenscheinlich um eine Fälschung handeln müsse. Zwar wies die Vase die üblichen Verzierungen einer Meissen Vase auf, wie beispielweise 2 gekreuzte Schwerter, wich allerdings in anderen Einzelheiten von den Original-Produkten ab.

Der Porzellanmanufaktur stehe laut den Richtern daher ein Auskunftsanspruch zu. Unzumutbar sei zudem ein Hauptsacheverfahren, da zur Wahrung der Markenrechte eine schnelle Erteilung der notwendigen Auskunft erforderlich sei, um die Position Meissens am Markt nicht zu aufs Spiel setzen. Das Landgericht Berlin macht in seiner Entscheidung klar, dass die Interessen Dritter in solchen Fällen zurück stehen müssen.

Wie Anwalt Christian Solmecke weiter aufklärt, hat verletztes Markenrecht Vorrang vor Datenschutz, auch wenn es sich bei Nutzerdaten um sehr sensible personenbezogene Daten handelt. Grundsätzlich gilt das Recht zur informationellen Selbstbestimmung, für die im eBay-Account hinterlegten Informationen. Jede Person, also auch jeder der bei eBay angemeldet ist, soll selber bestimmen können, an wen welche persönlichen Daten preisgegeben werden dürfen. Es dürften nur in ganz speziellen Fällen Ausnahmen gemacht werden.