Für Verkäufer: Angepasste Schaltflächen in den eBay Einstell- und Verkäufertools

Ab dem 1. August 2012 gelten in Deutschland neue Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer beispielsweise als Unternehmer über das Internet kostenpflichtige Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbietet, hat sicherzustellen, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Buttonlösung in den eBay Einstell- und Verkäufertools
Für Verkäufer: Angepasste Schaltflächen in den eBay Einstell- und Verkäufertools 1

Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche (Button), muss diese in einer ganz bestimmten Weise beschriftet sein. Das heißt, die Formulierung darauf muss klar aussagen, dass ein Click auf die Schaltfläche mit Kosten verbunden ist.

Hiervon ist auch eBay als Anbieter des deutschen eBay-Marktplatzes betroffen. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, hat eBay die Schaltflächen in den Einstelltools (reguläres oder vereinfachtes Verkaufsformular, TurboLister) und anderen Verkäufertools (Verkaufsmanager und Verkaufsberichte) entsprechend angepasst. Diese Schaltflächen sind ab 1. August 2012 mit “Artikel kostenpflichtig einstellen” bzw. “Kostenpflichtig anmelden” beschriftet.  

Da es sich dabei um eine rein formale Anpassung handelt, möchte eBay ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die eBay-Gebühren nicht verändert haben und mit dieser formalen Anpassung der Schaltfläche keine Mehrkosten für Sie verbunden sind.

Weiterhin keine Angebotsgebühr für 0-Cent-Auktionen und andere Preisaktionen  

Für private Verkäufer, die Artikel im Rahmen von Angebotsaktionen mit 0 Cent Angebotsgebühr oder 0-Cent-Auktionen einstellen, fällt keine Angebotsgebühr an. Der Text auf der Schaltfläche “Artikel kostenpflichtig einstellen” bezieht sich auf die Verkaufsprovision, die nur dann anfällt, wenn der Artikel verkauft wird und mögliche Gebühren für Zusatzoptionen anfallen.

Frank